Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften

Das Gesetz beinhaltet neben technischen Anpassungen an aktuelle Entwicklungen oder Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften auch fristgebundene Regelungen. So werden die befristeten Übergangsregelungen zur Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen und bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus letztmalig um ein Jahr bis zum 30. Juni 2011 verlängert. Nachricht lesen