Gemeinsamer Bundesausschuss ignoriert Vorteile lang wirksamer Insulinanaloga

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.3. seine Entscheidung veröffentlicht, lang wirksame Insulinanaloga für Menschen mit Typ-2-Diabetes aus der Verordnungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen auszuschließen. Sollte diese Entscheidung Gesetzeskraft erlangen, müssen die damit behandelten Patienten auf Humaninsulin umgestellt werden. Nachricht lesen