Streichung von Blutzucker-Teststreifen aus dem Leistungskatalog

Blutzucker-Selbstmessung Nicht insulinpflichtige Menschen mit Typ-2-Diabetes sollen künftig keine Teststreifen zur Blutzucker-Selbstkontrolle mehr von ihrer Kasse erstattet bekommen. Das sieht der aktuelle Beschlussentwurf vor, den der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht hat. Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis haben nur noch bis zum 20.04.10 die Chance, Einspruch gegen die geplante Änderung zu erheben. Solange keine verbindliche Entscheidung vorliegt, können Ärzte die Blutzucker-Teststreifen wie bisher auf Rezept verschreiben. Nachricht lesen