Steuererklärung 2016

Äsculapnattern an Schale der Hygieia in alter Apotheke Arzneimittelausgaben durch Zuzahlungsquittungen und Grüne Rezepte belegen: Gesundheitskosten wie Arzneimittelausgaben können Steuern sparen helfen. Bei der Steuererklärung dürfen sie im jeweiligen Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden, um das zu besteuernde Jahreseinkommen zu reduzieren. Infrage kommen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation, wie z. B. Magen- und Erkältungsmittel. Aber Achtung: Anerkannt werden die Gesundheitskosten vom Finanzamt im Einzelfall erst ab dem Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Steuerzahler hin, die ihre Einkommensteuererklärung für 2016 vorbereiten. Nachricht lesen