Bundesversicherungsamt teilt Bedenken des Bundeskartellamtes in Sachen Zusatzbeitrag nicht

Das Bundesversicherungsamt hält die Vorgehensweise von neun Krankenkassen, in einer Pressekonferenz am 25. Januar 2010 gemeinsam zu verkünden, dass sie jeweils einen Zusatzbeitrag von 8 Euro im Monat erheben werden, nicht für rechtswidrig. Es verneint die vom Bundeskartellamt unterstellte Unternehmenseigenschaft von Krankenkassen im Sinne des Kartellrechts bei der Festsetzung von Zusatzbeiträgen. Nachricht lesen