Schlichtungsentscheidung zu Hypoglykämien gefährdet Versorgung von Menschen mit Diabetes

Was bedeutet das für Kliniken, Patientinnen und Patienten?

Unterzuckerungen bei Diabetes Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) bewertet die aktuelle Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach §19 Krankenhausfinanzierungsgesetz kritisch: Der Ausschuss legt fest, dass Hypoglykämien nur dann als Komplikation des Diabetes mellitus gelten und entsprechend vergütet werden, wenn ein hypoglykämisches Koma vorliegt. Menschen mit Unterzuckerungen ohne Bewusstlosigkeit könnten dann in eine Unterversorgung geraten. Für spezialisierte Diabetesabteilungen und -kliniken bedeutet dies zudem deutliche finanzielle Einbußen. Jede Form der Hypoglykämie gehöre klar zur medizinischen Definition der Diabeteskomplikationen, betont die DDG. Die Fachgesellschaft sieht in der Entscheidung eine Abkehr von etablierten Klassifikationen und warnt vor einer Unterversorgung bei leichten und mittelschweren Hypoglykämien. Nachricht lesen