Die Koppelung von Halteprämien und Zusatzbeiträgen ist unzulässig
Sonderkündigungsrecht darf nicht ausgehebelt werden: Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, weist darauf hin, dass die Koppelung von sogenannten Halteprämien und Zusatzbeiträgen unzulässig ist. Nachricht lesen