Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Empfehlung zur Formulierung einer Rechtsverordnung gemäß § 266 Abs. 7 SGB V
A. Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat
mit Schreiben vom 08. Februar 2002 diejenigen chronischen Krankheiten
bekanntgegeben, für die gemäß § 137 f SGB V strukturierte
Behandlungsprogramme (DMP) entwickelt werden
sollen.
Im Einzelnen handelt es sich um:
- Diabetes mellitus,
- Koronare Herzkrankheit,
- Chronisch obstruktive
Atemwegserkrankungen (COPD/ Asthma)
- Brustkrebs.
Die zu stellenden Anforderungen an die Ausgestaltung dieser
Programme umfassen allgemeine und spezielle, krankheitsspezifische Anforderungen. Die allgemeinen
Anforderungen gelten gleichermaßen für alle Programme. Um krankheitsspezifische Aspekte in der
Versorgung der Patienten im DMP berücksichtigen zu können, bedarf es einer Spezifizierung und
Konkretisierung der allgemeinen Anforderungen.
Die zuzulassenden Programme:
- müssen den gesamten Behandlungsprozess
über alle Versorgungssektoren hinweg beinhalten,
- dürfen nicht zu einer Zwei-Klassen-Medizin
im Sinne eines unterschiedlichen Leistungszugangs und -anspruchs von eingeschriebenen
und nicht eingeschriebenen Patienten führen,
- haben die Therapiefreiheit der Ärzte
zu beachten, die einem Arzt im Rahmen der medizinischen Wissenschaft und
evidenzbasierten Medizin einen vorbehaltenen Spielraum bei der Behandlung eröffnet,
wonach kein Arzt zu einer seinem ärztlichen Gewissen widersprechenden
Behandlungsmethode oder zu einer bestimmten Arzneimitteltherapie gezwungen werden
kann, gleichgültig ob die ärztliche Tätigkeit freiberuflich oder als Angestellter
ausgeübt wird,
- sehen vor, dass die in ihnen enthaltenen
Aufgaben (z.B. Management, Qualitätssicherung, Patientenversorgung, Schulungen etc.)
von allen Leistungsanbietern gleichberechtigt - in Abhängigkeit von Kompetenz,
Engagement und regionalen Versorgungsstrukturen - übernommen werden
können.
Entscheidendes Anforderungsmerkmal an die
Behandlung bei strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) sind evidenzbasierte
Leitlinien. Medizinische Leitlinien werden definiert als systematisch entwickelte
Darstellung und Empfehlung, die dem Arzt bei der Entscheidung über zweckdienliche
Maßnahmen der Behandlung des individuellen Patienten unter spezifischen klinischen
Umständen Unterstützung leisten sollen. Grundlage der Leitlinien für strukturierte
Behandlungsprogramme ist ihre Evidenzbasierung. Evidenzbasierte Medizin ist
"der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig
besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen
Versorgung individueller Patienten. In praktischer Anwendung bedeutet dies die
Verbindung der klinischen Expertise (des einzelnen Arztes, d.Ü.) mit der besten
verfügbaren externen klinischen Evidenz, gewonnen aus einer systematischen Analyse".
(Übersetzung nach Sackett et. al. 1997). Das vorrangige Ziel der
evidenzbasierten Leitlinien ist es, durch die Bereitstellung von Wissen eine
optimale Qualität in der Patientenbehandlung anzustreben. Evidenzbasierte Leitlinien
haben die Aufgabe, das umfangreiche existierende medizinische Wissen zu speziellen
Versorgungsverfahren zu werten, gegensätzliche Standpunkte zu klären und unter
Abwägung von Nutzen und Schaden die derzeitige Vorgehensweise der Wahl nach
Möglichkeit darzustellen - allerdings immer in Verbindung mit der fallbezogenen
klinischen Expertise (des Arztes) im Rahmen der individuellen
Patientenbehandlung.
In Deutschland gibt es zurzeit für die verschiedenen Diagnosen eine Reihe von
evidenzbasierten Leitlinien. Sie gilt es im Rahmen und mit Bezug auf die
strukturierten Behandlungsprogramme zusammenzuführen zu einer auf das jeweilige
Krankheitsbild bezogenen nationalen Versorgungsleitlinie, um damit den Spezifika
von strukturierten Versorgungsprogrammen zu entsprechen, sie der Versorgung in
Deutschland anzupassen, um sie dann dem von der Selbstverwaltung anerkannten
Leitlinienverfahren bei der Ärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung (ÄZQ)
zu unterwerfen. Evidenzbasierte deutsche Leitlinien sind bei strukturierten
Behandlungsprogrammen als Grundlage zu nutzen. Es ist nicht Aufgabe des
Koordinierungsausschusses, selber Leitlinien zu erstellen oder Therapieempfehlungen
auszusprechen. Die Inhalte von nationalen Leitlinien sind Anforderungen an die
Behandlungsprogramme, die auf klaren, nachvollziehbaren Kriterien basieren und
den Vertragspartnern an die Hand gegeben werden können. Die Empfehlung des
Koordinierungsausschusses für die Rechtsverordnung des BMG kann nur auf plausiblen,
konsistenten Vorgaben beruhen. Die Anforderungskriterien sind dabei so zu definieren,
dass die Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker das vorrangige Programmziel
darstellt. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob und ggf. wie durch Abbau von Über-,
Unter- und Fehlversorgung eine Kostensteigerung vermieden werden kann. Die Wirkung
auf den RSA darf bei der Ausgestaltung der Programme nicht im Vordergrund
stehen.
21.03.2002
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Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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