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Versorgung von Menschen mit Typ-2-Diabetes

Expertenstatement von Prof. Dr. med. Monika Kellerer, Past-Präsidentin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und Ärztliche Direktorin des Zentrums für Innere Medizin I am Marienhospital in Stuttgart, im Rahmen der Jahrespressekonferenz der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) am 10. März 2022, online.

Was wurde aus der Nationalen Diabetesstrategie nach ihrer Verabschiedung 2020?

Prof. Monika Kellerer, ehemalige Präsidentin der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Eine Nationale Diabetesstrategie (NDS) stand im Koalitionsvertrag der Großen Koalition 2018 und wurde im Sommer 2020 im Deutschen Bundestag zum Teil unter Zustimmung der jetzigen Ampel-Koalitionäre verabschiedet - bislang ohne Folgen in wichtigen Handlungsfeldern wie Vorbeugung, Erforschung und Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus.

Der nun von der Ampelregierung vorgelegte Koalitionsvertrag berücksichtigt Teilaspekte der NDS beim Thema Ernährung und Kinderwerbung. Es wird jedoch keinerlei Fokus auf eine umfassende Prävention, Erforschung und auf die Versorgung der heute schon acht Millionen und demnächst wahrscheinlich zwölf Millionen Betroffenen[1] mit Diabetes gelegt.

Diabetes mellitus kann heute zwar meist ambulant gut versorgt werden; dennoch gibt es immer wieder Situationen, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern wie etwa schwere Unterzuckerungen oder andere akute und schwere Stoffwechselentgleisungen. Bei Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 sind es häufig Begleit- und Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen oder diabetisches Fußsyndrom, die eine Behandlung im Krankenhaus erfordern.

Diabetes als Hauptaufnahmegrund (Hauptdiagnose) im Krankenhaus findet sich gerade mal bei circa einem Prozent aller Krankenhausaufenthalte.[2] Dies ist ein Grund, weshalb oftmals behauptet wird, Diabetes spiele in der stationären Behandlung keine Rolle. Diese Darstellung ist eindeutig falsch, denn insgesamt liegt bei jedem fünften bis sechsten Patienten im Krankenhaus ein Diabetes vor.[2] Somit weisen circa drei der 16,6 Millionen pro Jahr stationär behandelten Patientinnen und Patienten eine Diabeteserkrankung auf, welche in den allermeisten Fällen als Nebendiagnose erfasst wird. Auch wenn diese Patienten vielfach wegen anderer Beschwerden wie etwa Gefäß-, Tumor-, Gelenk- oder Infektionserkrankungen aufgenommen werden, ist eine gute Diabeteseinstellung Voraussetzung für den Behandlungserfolg nach Operationen und anderen Eingriffen. Dieser Umstand wird häufig bei Diabetes als Nebendiagnose verkannt beziehungsweise nicht beachtet - mit entsprechend negativen Auswirkungen für den stationären Aufenthalt. So ist die Krankenhaussterblichkeit bei Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 um 32 Prozent höher als in einer vergleichbaren Gruppe ohne Diabetes.[2]

Aus Sicht der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) muss deshalb gewährleistet sein, dass Menschen mit Diabetes im Krankenhaus immer professionelle diabetologische Hilfe erhalten können - gerade auch dann, wenn sie aufgrund einer schweren Erkrankung ihr Diabetesmanagement nicht mehr selbst übernehmen können. Idealerweise sollten deshalb alle Akutkliniken Deutschlands Diabetesspezialistinnen und -spezialisten vorhalten. Die Realität ist hier jedoch eine ganz andere. Lediglich circa 20 Prozent beziehungsweise jede fünfte Klinik erfüllt die Kriterien der DDG zur Behandlung von Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes.[3] Zudem wurden viele Diabetesabteilungen in den letzten Jahren wegrationalisiert, sodass es Betroffenen zunehmend schwerer fällt, für ihren stationären Aufenthalt ein Wohnort-nahes Krankenhaus mit einer qualifizierten Diabetesbetreuung zu finden.

Ein paar Zahlen hierzu: Anhand der Daten des Statistischen Bundesamtes kann man erkennen, dass sich in den beiden letzten Jahrzehnten die Zahl der Betten mit Schwerpunkt Endokrinologie/Diabetologie halbierte, während sie sich beispielsweise in anderen internistischen Schwerpunktfächern im gleichen Zeitraum verdoppelte bis verdreifachte.[4] Beschleuniger für diesen Abwärtstrend war neben dem ausgeprägten Ambulantisierungsprozess in der Diabetologie vor allen Dingen auch die Einführung des DRG-Vergütungssystems (Fallpauschalen-Vergütungssystem). Die Fallpauschalen für aufwendige technische Eingriffe sind für Kliniken deutlich attraktiver als die konservativen diabetologischen Maßnahmen. Diabetologie ist bekanntlich ein prozedurenarmes Querschnittsfach, in dem stationär im Allgemeinen vielfach und komplex erkrankte ältere Menschen behandelt werden, die weniger Aktionismus und Prozeduren, dafür aber mehr Zeit für den Genesungsprozess benötigen. Das gilt für die besonders vulnerable Gruppe der Kinder mit neu diagnostiziertem Diabetes übrigens genauso.

Solche Behandlungen sind in unserem aktuellen Fallpauschalensystem oft nicht kostendeckend, sodass Krankenhausmanager im Zweifelsfall wohl eher dazu tendieren, die Diabetologie zugunsten anderer hoch spezialisierter und prozedurenintensiver Abteilungen abzubauen. Auch die Pläne der Ampelregierung zur weiteren Ambulantisierung der Medizin lassen hier für eine alternde Gesellschaft mit immer mehr multimorbid Erkrankten und in ihrer Mobilität deutlich eingeschränkten Patienten nichts Gutes erahnen.[5]

Aus Sicht der DDG ist es nicht länger hinnehmbar, dass das DRG-Vergütungssystem wichtige leitlinienbasierte Versorgungsaspekte der Volkskrankheit Diabetes unzureichend abbildet und damit für Kliniken wirtschaftlich unattraktiv macht. Der Bedarf an stationärer Diabetesversorgung muss vor allem auch bei der Erstellung länderweiter Krankenhaus-Bettenpläne mitberücksichtigt werden - für Patienten mit Diabetes als Haupt-, aber auch als Nebendiagnose. Wird die Diabetologie weiter aus dem Krankenhausbereich verdrängt, hat das auch für den ambulanten Sektor weitreichende Folgen: Fehlt die stationäre Diabetologie als Ausbildungsplatz für alle Diabetesberufe, fehlt auch der Nachwuchs für die Zukunft. Während die Zahl der Patienten kontinuierlich steigt, sinkt schon jetzt die Zahl der Diabetologinnen und Diabetologen - in der Klinik, aber auch im niedergelassenen Bereich, wo immer mehr Praxisinhaberinnen und -inhaber an die Altersgrenze kommen und keine Nachfolge finden. Wenn sich das nicht ändert, wird in der Folge auch die ambulante Versorgung schwer getroffen.

Die DDG fordert hier konkret:

  1. Alle Akutkrankenhäuser müssen eigene Fachabteilungen für Diabetologie zur Patientenbehandlung unterhalten oder zumindest entsprechende Fachressourcen vorhalten.

  2. An jeder medizinischen Fakultät muss ein klinischer Lehrstuhl für Endokrinologie und Diabetologie vorhanden sein, damit dieses Fach auch künftig noch in erforderlichem Umfang gelehrt und ausgeübt werden kann.

  3. Die Fallpauschalen im stationären Vergütungssystem müssen bei der Behandlung vulnerabler Patientengruppen wie mehrfach erkrankter älterer Patienten mit Diabetes und auch bei Kindern mit Diabetes angepasst werden, damit Diabetesabteilungen im Krankenhaus kostendeckend arbeiten können.

  4. Die stationäre Diabetesversorgung muss vor allem auch bei der Erstellung länderweiter Krankenhaus-Bettenpläne mitberücksichtigt werden.

(Es gilt das gesprochene Wort!)

Quellen

  1. T. Tönnies und W. Rathmann (2021). Deutscher Gesundheitsbericht Diabetes 2022, Kirchheim Verlag, ISSN 1614-824X

  2. M. Auzanneau, A. Fritsche, A. Icks, E. Siegel, R. Kilian, W. Karges, St. Lanzinger, R.W. Holl. Diabetes im Krankenhaus, Dtsch Arztebl Int 2021; 118(24): 407-412. DOI: 10.3238/arztebl.m2021.0151

  3. E. Siegel und E. Siegel (2021), Deutscher Gesundheitsbericht Diabetes 2022, Kirchheim Verlag ISSN 1614-824X

  4. Fachserie "Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen", Statistisches Bundesamt 1991 und 2017

  5. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP)

Bildunterschrift: Professor Dr. med. Monika Kellerer
Bildquelle: www.DiabSite.de

zuletzt bearbeitet: 20.03.2022 nach oben

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