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Reform des Morbi-RSA

Versorgungsstrukturkomponente muss im Sondergutachten untersucht werden

"Die Ersatzkassen begrüßen, dass die Politik mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) auch die Weichen für die dringend notwendigen Reformen des Morbi-RSA stellt", so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Verabschiedung des HHVG im Deutschen Bundestag. Die Politik habe erkannt, dass der Morbi-RSA zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen der Krankenkassen führe und reformiert werden müsse.

Nach der Anhörung des Gesetzes am 13. Februar 2017 im Gesundheitsausschuss des Bundestags habe die Bundesregierung nun auch wesentliche Forderungen der Ersatzkassen zu den Morbi-RSA-relevanten Regelungen aufgegriffen. Dies betrifft vor allem die zeitnahe Bereitstellung von sogenannten Regionalkennzeichen ab dem 1. Juli 2017, um mit dieser Erhebung für das Jahr 2016 die unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenstrukturen der Krankenkassen auf dem Land und in den Städten analysieren zu können. Diese Daten seien erforderlich, um im nächsten Schritt den Morbi-RSA um eine sogenannte Versorgungsstrukturkomponente zu erweitern - eine wesentliche Forderung der Ersatzkassen, erklärte Elsner. "Die Daten liegen damit rechtzeitig vor, sodass der wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt (BVA) diese Thematik in seinem Sondergutachten untersuchen kann. Das erwarten die Ersatzkassen", bekräftigte die vdek-Vorstandsvorsitzende.

"In Sachen Morbi-RSA dürfen wir keine Zeit mehr verlieren. Damit die nächste Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode handlungsfähig sein kann, müssen die Weichen jetzt richtig gestellt werden", sagte Elsner.

Hintergrund

Gemeinsam mit den Betriebs- und Innungskrankenkassen fordern die Ersatzkassen grundlegende Reformen des Morbi-RSA. Fehlstellungen führen seit Jahren zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, die zulasten der Versicherten gehen. Im Jahr 2015 betrug die Unterdeckung allein bei den Ersatzkassen minus 644 Millionen Euro, während eine andere Kassenart eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro aufweisen konnte. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Sondergutachten bis zum 30. September 2017 in Auftrag gegeben, um die Wirkungen des Morbi-RSA zu analysieren.

zuletzt bearbeitet: 26.02.2017 nach oben

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