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Zahlen Diabetiker bald einen Aufpreis für Fertigpens?

DDB kritisiert neuen G-BA-Beschluss

Ein neuer Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der den Diabetesbereich betrifft, steht am 19. September an: Für Humaninsuline werden neue Festbetragsgruppen gebildet. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) befürchtet Mehrkosten für Patienten.

Humaninsuline unterliegen zwar schon seit Jahren einem Festbetrag, die Neugruppierung könnte aber zur Folge haben, dass Diabetiker für Fertigpens künftig einen Aufpreis zahlen müssen. Bis jetzt wurden diese Mehrkosten (pro Packung circa 6 Euro) von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen.

Das Vorhaben, Fertigpens mit einem Festbetrag zu belegen, lehnt der DDB strikt ab. "Von den Zuzahlungen betroffen sein könnten insbesondere ältere Diabetiker, aber auch Patienten, die z. B. für den Urlaub oder im Alltag als Ersatz auf Fertigpens setzen. Hinsichtlich der Mehrkosten ist zu bedenken, dass auch die wiederbefüllbaren Pens durchschnittlich 90 Euro kosten. Sollte ein älterer Diabetiker z. B. es nicht mehr lernen, mit einem wiederauffüllbaren Pen umzugehen, müsste dieser entweder den Aufpreis für einen Fertigpen zahlen oder Behandlungspflege auf Kosten der GKV in Anspruch nehmen", kritisiert der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler.

DDB-Protest zeigte Wirkung: BMG beanstandete den Beschluss

Sie erinnern sich: Im Februar 2013 hat der G-BA für Humaninsulin und Insulinanaloga - gegen den Widerstand der DDB-Patientenvertreter - die Neubildung von drei Festbetragsgruppen beschlossen: für kurzwirksame Insuline, langwirksame Basalinsuline und Mischinsuline. Damit wollte das Gremium weitere Kosten in der Versorgung von Diabetikern sparen, denn Insulinanaloga sind teurer als Humaninsulin. Von der Gruppenbildung ausgenommen waren Durchstechflaschen für Insulinpumpen. Die Regelung betraf Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes, die auf eine intensivierte Insulintherapie eingestellt sind und sich mit einem Insulinpen spritzen. Damit wollte der G-BA eine kostengünstigere Insulinversorgung für Typ-1-Diabetiker erreichen. Bei Typ-2-Diabetikern ist die Kostenübernahme von Insulinanaloga nach den Verordnungsausschlüssen des G-BA durch Rabattverträge zwischen Kassen und Insulinherstellern geregelt.

Sowohl schnell wie auch lang wirkende Insulinanaloga stellen nach Ansicht des DDB eine therapeutische Verbesserung dar. Der DDB-Protest zeigte Wirkung: Der G-BA hob den Beschluss aufgrund einer Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium wieder auf.

Was ist für junge Diabetiker zumutbar?

Bei seiner Beanstandung zu den Festbetragsgruppen für Analoginsuline hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den G-BA darauf hingewiesen, dass den besonderen Belastungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Zumutbaren Rechnung getragen werden müsse. "Der DDB vermisst in der Beschlussvorlage zu den Fertigpens erneut die Berücksichtigung dieser Zumutbarkeits-Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, auf die das BMG als Aufsichtsbehörde den G-BA bereits deutlich hingewiesen hatte", so Möhler.

zuletzt bearbeitet: 10.09.2014 nach oben

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