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Diabetes bei Kindern kein Grund für Wechsel auf Förderschule

diabetesDE begrüßt entsprechende Rechtsprechung

Regelmäßig Blutzucker messen, Insulin spritzen, strikte Essenspläne einhalten - Menschen mit Diabetes Typ 1 wird viel Disziplin abverlangt. Gerade jüngere Kinder benötigen daher oft die Unterstützung ihrer Eltern, Lehrer oder Betreuer. Auf keinen Fall aber ist Diabetes ein Grund, betroffene Kinder von einer regulären Grundschule an eine Förderschule zu verweisen. Dies beschloss Ende November 2013 das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg. Die gemeinnützige Organisation diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßt die Entscheidung und macht Eltern in vergleichbarer Situation Mut, Einspruch zu erheben.

Im aktuellen Fall ging es um ein Kind mit Diabetes Typ 1, das die erste Klasse einer staatlichen Grundschule besucht. Gegen den Willen der Eltern verfügte das Landesschulamt in Sachsen-Anhalt, dass es mit Beginn des zweiten Schuljahres in eine Förderschule für körperbehinderte Kinder zu wechseln habe. Die Grundschule sei personell nicht in der Lage, für die notwendige Betreuung zu sorgen, begründete die Behörde die Entscheidung. Die Eltern gingen vor Gericht und bekamen Recht. "Kinder mit Diabetes Typ 1 sollten so normal wie möglich aufwachsen", bestärkt Professor Dr. med. Thomas Danne das Urteil. Er ist Vorstandsvorsitzender von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe und Chefarzt des Diabeteszentrums im Kinderkrankenhaus auf der Bult in Hannover. Wenn einige Regeln beachtet würden, sei das auch problemlos machbar. Dies bestätigten tausende Fälle, in denen von Diabetes betroffene Kinder Regelschulen besuchen.

Eine Förderschule - so urteilt das OVG - würde nur dann in Betracht kommen, wenn der Unterricht an der Grundschule nicht den Fähigkeiten des Kindes entspräche oder ein besonderer Betreuungsaufwand notwendig wäre. Ein Kind mit Diabetes sei aber vergleichsweise gering körperlich eingeschränkt. Es sei daher eine "zumutbare Unterstützung" für die Beteiligten, dem Kind den Besuch der Grundschule zu ermöglichen - zumal ein privater Pflegedienst während der Schulzeit bei der Messung des Blutzuckers Hilfe leiste.

"Dass Eltern den regulären Grundschulbesuch ihres Kindes vor Gericht erstreiten müssen, ist äußerst befremdlich und in keiner Weise angemessen", betont Rechtsanwalt Oliver Ebert. Als Experte zum Thema "Diabetes und Recht" steht der Jurist auch Mitgliedern von diabetesDE bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit ihrer Diabetes-Erkrankung beratend zur Seite. "Bereits im Grundgesetz ist geregelt, dass Menschen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen", so Ebert. Das bedeute auch, dass seitens des Staates alles Zumutbare unternommen werden muss, um behinderten Menschen die Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen. diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe befürwortet das Gerichtsurteil zugunsten des Kindes deshalb ausdrücklich und sieht dadurch die Position von Menschen mit Diabetes einmal mehr gestärkt.

zuletzt bearbeitet: 15.01.2014 nach oben

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