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BPI: Rabattverträge untergraben Verbrauchersouveränität!

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie kritisiert AOK-Regelung zu Rabattverträgen

Zur heutigen Fachtagung des BMG zur Verbrauchersouveränität erklärt der BPI:

Wenn es der Bundesregierung ernst mit dem Thema Patientensouveränität wäre, würde sie bei den Rabattverträgen die unzulässige weite Auslegung der AOKen zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln unterbinden. Durch diese Handlungsweise, die vom Ministerium auch noch unterstützt werde, würden Verbraucherinteressen mit Füßen getreten. "Um zu sparen, wollen die AOKen ihren Versicherten Medikamente geben, deren Beipackzettel keine Aussage zu ihren Krankheiten enthalten, da sie dafür nicht zugelassen sind. Von Patientensicherheit oder Souveränität kann hier nicht gesprochen werden" erklärte Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI.

Die AOK will Medikamente, die nicht für alle Anwendungsgebiete des jeweiligen Wirkstoffes zugelassen sind, unbegrenzt untereinander austauschen. Wenn dies passiert, erhält der Patient Präparate, in deren Packungsbeilage keine Informationen zu seiner Krankheit enthalten sind. Es fehlen auch die entsprechenden Anwendungs- und Dosierungshinweise. Dies kann gravierenden Folgen für den Patienten haben.

Wenn es der Bundesregierung mit der Stärkung der Verbraucher- und Patientensouveränität ernst sei, müsse sie die Entscheidungsmöglichkeiten des Verbrauchers stärken. Dazu bedürfe es einer umfassenden Informationsmöglichkeit, die nicht weiterhin dubiosen Internetanbietern aus dem Ausland überlassen werde dürfe. Es müsse endlich möglich sein, die behördlich genehmigten Informationen über Arzneimittel dem Patienten direkt zugänglich zu machen.

"Es geht uns nicht um amerikanische Verhältnisse. Wir fordern nicht die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel beim Patienten. Es muss dem Patienten aber möglich gemacht werden, in der globalisierten Medienwelt, beispielsweise im Internet, Packungsbeilagen von Arzneimitteln und andere von den Zulassungsbehörden genehmigte Texte einsehen zu können. Wir fordern die Möglichkeit zu informieren, um somit unseren Beitrag zur Patientensicherheit und Patientensouveränität zu leisten. Dies führt auch zu einer höheren Patientencompliance und zu einer stärkeren Identifikation mit der eigenen Therapie" erklärte Wegener.

zuletzt bearbeitet: 09.07.2010 nach oben

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