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Resolution zu kurz wirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker

Pressemitteilung: Diabetes-Portal DiabSite

Diabetes-Organisationen fordern Einigung bei der Preisgestaltung und weitere Studien

Angesichts der negativen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses hinsichtlich der kurz wirksamen Insulinanaloga zur Behandlung von Typ-2-Diabetes sind viele Patienten, Ärzte, Diabetesberaterinnen und -berater zutiefst verunsichert. In einer gemeinsamen Resolution stellen sie nun Forderungen auf und weisen auf gravierende Probleme hin, die eine von der Politik bestätigte eingeschränkte Verordnungsfähigkeit dieser Insuline für Typ-2-Diabetiker mit sich bringen würde.

Die unter dem Dach der Deutschen Diabetes-Union (DDU) zusammengeschlossenen Verbände Deutsche Diabetes-Gesellschaft, Deutscher Diabetiker Bund, Bund der diabetischen Kinder und Jugendlichen und Verband der Diabetes-Beratungs und -Schulungsberufe fordern die Insulinhersteller, Krankenkassen und Politik zu einer umgehenden Einigung über die Preisgestaltung für kurz wirksame Insulinanaloga auf.

Zudem seien "von den staatlichen Förderinstitutionen und den Insulinherstellern unter Einbindung der Patienten-, Diabetesberater- und Ärzteorganisationen Studien bei Typ-2-Diabetikern auf den Weg zu bringen, die die im praktischen Alltag vielfach erwiesene Überlegenheit dieser Insuline Evidenz-basiert (weiter) absichern". Derartige Studien waren dafür bisher nicht gefordert und müssten nun im Sinne der Patienten dringend nachgeholt werden.

Eventuelle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Neuregelung für die Verordnung kurz wirksamer Insulinanaloga ergeben, müssten nach Meinung der Diabetes-Organisationen vom Gesetzgeber übernommen werden.

Zwei Problemfelder werden in der Resolution hervorgehoben: Einerseits würde es, da Typ-1-Diabetiker kurz wirksame Insulinanaloga noch zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen bekommen, auf eine exakte Zuordnung Typ-2-Diabetes versus zum Beispiel Typ-1-Diabetes entscheidend ankommen, was aber im Alltag nicht immer möglich sei. Denn selbst teure diagnostische Verfahren wie Antikörpertests könnten im Einzelfall noch zu einer falschen Klassifikation führen.

Andererseits führt die Neuregelung dazu, dass mit einem Analogon gut eingestellte Diabetiker wieder auf Humaninsulin umgestellt werden müssen. Daraus könnten Komplikationen an den kleinen und großen Blutgefäßen entstehen.

Schäden aus der "letzten Endes nicht verlässlichen Diabetesklassifikation und der Risikoinkaufnahme von schwerwiegenden Komplikationen im Rahmen der Neuregelung und der Zwangsumstellung dürfen", so die Resolution, "nicht zu Lasten der Patienten gehen und müssen von Ärzten und Diabetesberatern abgewendet werden".

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Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 01.08.2006 nach oben

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