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Aktion: Wahrheit über Diabetes
38.000 Unterschriften gegen Gesundheitsreform

Seite 3.

Beispiel: medizinische Unkenntnis

Der Laie muss es mindestens zwei Mal lesen, um zu glauben, welcher Unsinn im Gesetz steht.
 
Vierte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung, Artikel 1.7.2 Mikrovaskuläre Komplikationen, 1.7.2.1 Allgemeinmaßnahmen
"Bei Vorliegen von mikrovaskulären Komplikationen sollte der Arzt überprüfen, ob der Patient zu einer Untergruppe gehört, die von einer normnahen Blutzucker-Einstellung profitiert."
 
Diese Allgemeinmaßnahme kommt zu spät! Davon kann der Patient nicht mehr davon profitieren, weil er bereits eine schwerwiegende Folgeerkrankung hat. Mit einer normnahen Blutzuckereinstellung wollen die Ärzte ja gerade frühzeitig solche Folgen verhindern. Es ist als sollte man prüfen, ob die Verstärkung des Dammes das Hochwasser zurückhält, wenn die Stadt bereits überflutet ist. Ein Hochwasser fließt wieder ab. Mikrovaskuläre Schäden sind jedoch nicht mehr zu beheben.
Die Autoren der Gesundheitsreform denken aber nicht ernsthaft genug an deren Vermeidung. Vielmehr gehen sie - wie selbstverständlich - davon aus, dass bei Diabetikern mikrovaskuläre Schäden in der Regel auftreten. Dies zeigt, dass die Autoren der Gesundheitsreform ihre eigenen vorgeblichen Ziele, Folgekrankheiten einzudämmen, selbst bezweifeln.

Gesundheitsreform in Kraft, aber undurchführbar

Die Rechtsverordnungen der Gesundheitsreform sind in einem kaum verständlichen Deutsch formuliert. Daran mag es liegen, dass nicht längst jeder Bürger gegen das Werk protestiert. Dem Patient wird vorgegaukelt, dass er nur noch in ein solches strukturiertes Behandlungsprogramm einwilligen müsse, und schon sind alle seine Krankheitsprobleme gelöst.
Wer sich jedoch die Mühe macht, die Verordnungen nachzulesen, der stellt schnell fest, dass hier etwas fabriziert wurde, was sich in der Summe niemals in die Realität umsetzen lässt.
 
Wenn die Regierung damit schon durchgekommen ist, den Datenschutz für Diabetiker aufzuheben, so wird es doch schwierig für die Ärzte, die ihnen damit aufgebürdete Mehrbelastung an Bürokratieaufwand zu bewältigen. Sie kämen kaum mehr dazu, die Patienten zu behandeln.
Es ist fraglich, was die Krankenkassen mit den riesigen Datenmengen anfangen würden. Die Sanktionsmaßnahmen sind noch nicht ganz klar: Für einen Diabetiker könnte das jedoch bedeuten, dass die Krankenkasse Behandlung und Medikamente nicht mehr bezahlt. Wenn er selbst nicht genug Geld dafür hat, ist er den schweren Folgeerkrankungen ungeschützt ausgesetzt.

Das käme dem Todesurteil für Diabetiker gleich.

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27.08.2002
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Archiv 2002  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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