Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Aktion: Wahrheit über Diabetes
38.000 Unterschriften gegen Gesundheitsreform
Seite 2.
Beispiel: Bruch des Arztgeheimnisses
Die Jünger des Hippokrates wehren sich gegen
folgende gesetzliche Bestimmung:
2. Qualitätssichernde Maßnahmen (§137 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
".... Im Rahmen der Programme sind außerdem strukturierte Verfahren zur
besonderen Beratung von Versicherten durch die Krankenkasse oder von ihr beauftragten
Dritte vorzusehen, deren Verlaufsdokumentation Hinweise auf mangelnde Unterstützung
des strukturierten Behandlungsprozesses durch den Versicherten enthält."
Was ist mit "strukturierten Verfahren" und "Verlaufsdokumentation"
gemeint? Es kann sich nur um neuartige Überwachungsmethoden handeln. Und wer sollen die
"Dritten" sein?
Die Ärzte sollen bei jedem Besuch eines Patienten dessen persönliche Daten in
Dokumentationsformularen mit insgesamt ca. 50 Informationskategorien erfassen
und an die Krankenkasse weiterleiten.
Beispiel: Ende der Selbstbestimmung
Die Gesundheitsreform würde eine Menge an
Daten produzieren. Dass diese in irgend einer Weise dem medizinischen Fortschritt
dienen, ist schwerlich aus den Rechtsverordnungen herauszulesen. Vielmehr geht es
darum, Material über und gegen die Patienten zu sammeln. Dabei könnte herauskommen,
dass ein Diabetiker sein Übergewicht nicht abbaut oder eine Tablette nicht genommen
hat. Dann muss er mit Konsequenzen rechnen!
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2,
2. Qualitätssichernde Maßnahmen (§137 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
".... Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind wirksame Sanktionen
vorzusehen, wenn die Partner der zur Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme
geschlossenen Verträge gegen die im Programm festgelegten Anforderungen
verstoßen."
27.08.2002
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Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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