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Aktion: Wahrheit über Diabetes
38.000 Unterschriften gegen Gesundheitsreform

Seite 2.

Beispiel: Bruch des Arztgeheimnisses

Die Jünger des Hippokrates wehren sich gegen folgende gesetzliche Bestimmung:
 
2. Qualitätssichernde Maßnahmen (§137 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
".... Im Rahmen der Programme sind außerdem strukturierte Verfahren zur besonderen Beratung von Versicherten durch die Krankenkasse oder von ihr beauftragten Dritte vorzusehen, deren Verlaufsdokumentation Hinweise auf mangelnde Unterstützung des strukturierten Behandlungsprozesses durch den Versicherten enthält."
 
Was ist mit "strukturierten Verfahren" und "Verlaufsdokumentation" gemeint? Es kann sich nur um neuartige Überwachungsmethoden handeln. Und wer sollen die "Dritten" sein?
 
Die Ärzte sollen bei jedem Besuch eines Patienten dessen persönliche Daten in Dokumentationsformularen mit insgesamt ca. 50 Informationskategorien erfassen und an die Krankenkasse weiterleiten.

Beispiel: Ende der Selbstbestimmung

Die Gesundheitsreform würde eine Menge an Daten produzieren. Dass diese in irgend einer Weise dem medizinischen Fortschritt dienen, ist schwerlich aus den Rechtsverordnungen herauszulesen. Vielmehr geht es darum, Material über und gegen die Patienten zu sammeln. Dabei könnte herauskommen, dass ein Diabetiker sein Übergewicht nicht abbaut oder eine Tablette nicht genommen hat. Dann muss er mit Konsequenzen rechnen!
 
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2, 2. Qualitätssichernde Maßnahmen (§137 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
".... Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind wirksame Sanktionen vorzusehen, wenn die Partner der zur Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme geschlossenen Verträge gegen die im Programm festgelegten Anforderungen verstoßen."

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27.08.2002
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Archiv 2002  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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