Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Aktion: Wahrheit über Diabetes
38.000 Unterschriften gegen Gesundheitsreform
Diabetiker machen Druck auf die Politik
Zum Auftakt des Widerstandes gegen die
Gesundheitsreform und die daraus resultierenden Programme der gesetzlichen
Krankenkassen legt die Aktion Wahrheit über Diabetes 38.000 Unterschriften vor.
Das ist ein Stapel Papier mit drei Meter Höhe.
Gesundheitsreform voller Fehler und Rechtsverstöße
Die Gesundheitsreform ist ein umfangreiches,
umständliches Werk aus Paragraphen und Rechtsverordnungen geworden, das Mediziner und
selbst Juristen nur schwer nachvollziehen können. Schlimmer noch sind die offenkundigen
Fehler in den Rechtsverordnungen.
Beispiel: Bruch des Datenschutzgesetzes
An mehreren Stellen der Gesetze der
Gesundheitsreform finden sich Verstöße gegen das geltende Recht. Da ist etwa Folgendes
zu lesen:
Sechster Abschnitt Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme
nach §137 Abs. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches, §28 d
Anforderungen an Voraussetzungen und Verfahren der Einschreibung der Versicherten in
ein strukturiertes Behandlungsprogramm einschließlich der Dauer der Teilnahme
(§137 f Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch).
"(1) Ein strukturiertes Behandlungsprogramm kann nur zugelassen werden,
wenn es vorsieht, dass der Versicherte ... 3. über die Programminhalte,
insbesondere auch darüber, dass zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms
Befunddaten an die Krankenkasse übermittelt werden und diese Daten von der
Krankenkasse zur Unterstützung der Betreuung des Versicherten im Rahmen des
strukturierten Behandlungsprogramms verarbeitet und genutzt werden können,
die Aufgabenteilung zwischen den Versorgungsebenen und die Versorgungsziele, die
Freiwilligkeit der Teilnahme am Programm und die Möglichkeit des Widerrufs der
Einwilligung sowie über seine im Programm aufgeführten Mitwirkungspflichten zur
Erreichung der Ziele und darüber, wann eine fehlende Mitwirkung das Ende der Teilnahme
an dem Programm zur Folge hat, informiert wird und diese Information schriftlich
bestätigt."
Da ist wohl alles klar! Das heißt wohl, dass der Patient nur behandelt wird, wenn er
freiwillig seine intimsten Daten preisgibt. Wenn nicht, gilt folgender Paragraph.
"(2) ... 2. ... die Teilnahme des Versicherten am Programm endet, wenn er die
Voraussetzungen für eine Einschreibung nicht mehr erfüllt, wenn er innerhalb von
zwölf Monaten zwei der nach den Anlagen 2a, 2b, 4a oder 4b veranlassten Termine oder
Schulungstermine ohne plausible Begründung nicht wahrgenommen hat oder wenn zwei
Dokumentationen nach den Anlagen 2a, 2b, 4a oder 4b fehlen ..."
Was passiert, wenn der Versicherte aus dem Programm rausgeworfen wird? Schwangere
brauchen sich das übrigens nicht zu fragen. Denn für sie gilt:
3. Teilnahmevoraussetzungen und der Teilnahme der Versicherten (§137f Abs. 2
Satz 2 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
"Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes werden nicht in ein strukturiertes
Behandlungsprogramm aufgenommen." Ob sie damit besser fahren?
27.08.2002
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Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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