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Aktion: Wahrheit über Diabetes
38.000 Unterschriften gegen Gesundheitsreform

Diabetiker machen Druck auf die Politik

Zum Auftakt des Widerstandes gegen die Gesundheitsreform und die daraus resultierenden Programme der gesetzlichen Krankenkassen legt die Aktion Wahrheit über Diabetes 38.000 Unterschriften vor. Das ist ein Stapel Papier mit drei Meter Höhe.

Gesundheitsreform voller Fehler und Rechtsverstöße

Die Gesundheitsreform ist ein umfangreiches, umständliches Werk aus Paragraphen und Rechtsverordnungen geworden, das Mediziner und selbst Juristen nur schwer nachvollziehen können. Schlimmer noch sind die offenkundigen Fehler in den Rechtsverordnungen.

Beispiel: Bruch des Datenschutzgesetzes

An mehreren Stellen der Gesetze der Gesundheitsreform finden sich Verstöße gegen das geltende Recht. Da ist etwa Folgendes zu lesen:
 
Sechster Abschnitt Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach §137 Abs. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches, §28 d Anforderungen an Voraussetzungen und Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm einschließlich der Dauer der Teilnahme (§137 f Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch).
"(1) Ein strukturiertes Behandlungsprogramm kann nur zugelassen werden, wenn es vorsieht, dass der Versicherte ... 3. über die Programminhalte, insbesondere auch darüber, dass zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Befunddaten an die Krankenkasse übermittelt werden und diese Daten von der Krankenkasse zur Unterstützung der Betreuung des Versicherten im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms verarbeitet und genutzt werden können, die Aufgabenteilung zwischen den Versorgungsebenen und die Versorgungsziele, die Freiwilligkeit der Teilnahme am Programm und die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung sowie über seine im Programm aufgeführten Mitwirkungspflichten zur Erreichung der Ziele und darüber, wann eine fehlende Mitwirkung das Ende der Teilnahme an dem Programm zur Folge hat, informiert wird und diese Information schriftlich bestätigt."
 
Da ist wohl alles klar! Das heißt wohl, dass der Patient nur behandelt wird, wenn er freiwillig seine intimsten Daten preisgibt. Wenn nicht, gilt folgender Paragraph.
 
"(2) ... 2. ... die Teilnahme des Versicherten am Programm endet, wenn er die Voraussetzungen für eine Einschreibung nicht mehr erfüllt, wenn er innerhalb von zwölf Monaten zwei der nach den Anlagen 2a, 2b, 4a oder 4b veranlassten Termine oder Schulungstermine ohne plausible Begründung nicht wahrgenommen hat oder wenn zwei Dokumentationen nach den Anlagen 2a, 2b, 4a oder 4b fehlen ..."
 
Was passiert, wenn der Versicherte aus dem Programm rausgeworfen wird? Schwangere brauchen sich das übrigens nicht zu fragen. Denn für sie gilt:

3. Teilnahmevoraussetzungen und der Teilnahme der Versicherten (§137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
"Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes werden nicht in ein strukturiertes Behandlungsprogramm aufgenommen." Ob sie damit besser fahren?

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27.08.2002
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