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BARMER-Fachsymposium:
"Disease Management - Qualitätsoffensive für die bessere Versorgung chronisch Kranker

Zwischenbilanz zur Umsetzung Ausblick auf die Wirkung der Programme"
Vortrag: "Qualität für Patienten, Gerechtigkeit im Wettbewerb"
Zehn-Punkte-Programm der BARMER zum Disease Management

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3. Evidenz basierte Medizin als Orientierungsrahmen der Therapiefreiheit

Disease-Management-Programme schränken die ärztliche Therapiefreiheit nicht ein. Für die BARMER ist klar: Die Forderung nach Evidenz basierter Medizin bedeutet eine verstärkte und aktuelle Wissenschaftlichkeit medizinischer Entscheidungen. Es geht also darum, der Therapieentscheidung des Arztes neutrale, aber wissenschaftlich objektivierte Grundlagen zu geben. Diesen Orientierungsrahmen bieten Leitlinien, definiert und aktualisiert von wissenschaftlicher Kompetenz, nicht diktiert von den Krankenkassen!
 
Evidenz basierte Leitlinien sind nicht nur für den Arzt, sondern auch für die Krankenkasse verbindlich. Dies gilt in besonderer Weise für die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung eines Patienten lässt sich nach Ansicht der BARMER nur sektorübergreifend richtig bewerten.

4. Kein Wettbewerb um medizinische Standards

Qualität und medizinische Standards sind unteilbar. Um medizinische Wahrheiten kann es keinen Wettbewerb der Krankenkassen geben. Daraus resultiert für die BARMER die Forderung, dass Disease-Management-Programme für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Kriterien der Zulassung, der Einschreibung und der Erfolgskontrolle sowie des Benchmarkings unterworfen sein müssen. Diese Anforderungen müssen in der Risikostrukturausgleichs-Verordnung als rechtlicher Grundlage der Disease-Management-Programme klar definiert werden.
 
Das Wettbewerbsfeld der Krankenkassen ist die begleitende Patienteninformation, die Vermittlung geeigneter Schulungen, die Motivation der Patienten, Erinnerungsdienste und vieles andere mehr.

5. Optimierte Vernetzung statt Partikularinteressen

Disease-Management-Programme konzentrieren sich auf die bessere medizinische Versorgung chronisch kranker Patienten. Erfolg haben können sie nur, wenn alle an der medizinischen Versorgung Beteiligten vernetzt zusammenarbeiten. Erforderlich ist damit ein partnerschaftliches Miteinander in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung, aber auch zwischen Haus- und Fachärzten im niedergelassenen Bereich. Dabei sollte der Hausarzt eine Lotsenfunktion für den Patienten übernehmen. Insgesamt müssen die Schnittstellen dieser Zusammenarbeit klar definiert und eine durchgängige Dokumentation organisiert sein, um Partikularinteressen oder -ängsten den Boden zu entziehen.
 
Vernetzung und Integration der Versorgung bedingt auch die technische Vernetzung aller Akteure. Disease-Management-Programme müssen zu einem Motor moderner Kommunikationswege im Gesundheitswesen wie der Telemedizin werden.

6. Die Kassenärztlichen Vereinigungen in der Verantwortung

Den Kassenärztlichen Vereinigungen fällt als Vertragspartner in der ambulanten Versorgung naturgemäß eine Schlüsselrolle bei der Einführung von Disease-Management-Programmen zu. Ihnen hat der Gesetzgeber den so genannten Sicherstellungsauftrag übergeben. Damit verbunden ist die Erwartung einer wirtschaftlichen ambulanten medizinischen Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaften - dem Zeugnis des Sachverständigenrates zufolge ein heute nicht erreichtes Ziel. Die BARMER sieht die Kassenärztlichen Vereinigungen daher in einer Bringschuld, die zugleich eine Chance für die Zukunft ist. Gemeinsam mit den Ärzten möchte die BARMER die Chance der Disease-Management-Programme nutzen und möglichst schnell und flächendeckend eine verbesserte medizinische Versorgung der chronisch Kranken - zunächst für Asthma/COPD, Brustkrebs, koronaren Herzerkrankungen und Diabetes mellitus - erreichen.

7. Kostenersatz ja, Kostenexplosion nein

Disease Management ist eine weithin optimierte Regelversorgung. Es geht nicht um neue ärztliche Leistungen, sondern um die geregelte Neuordnung und Vernetzung von Diagnose- und Therapieschritten. Finanziert werden daher die ärztlichen Leistungen im Disease Management auch zukünftig aus der ärztlichen Gesamtvergütung.
 
Allerdings muss für zusätzlichen Aufwand des Arztes ein angemessener Kostenersatz vereinbart werden. Dazu bekennt sich die BARMER ausdrücklich. Einer Regelung bedürfen die Einschreibung, einschließlich der Erstdokumentation, sowie die quartalsweise Folgedokumentation. Der Kostenersatz sollte über alle Kassenarten hinweg bundesweit einheitlich vereinbart werden, da es sich um die gleichen Arten von Aufwand handelt.
 
Aus Sicht der BARMER wirkt die Vergütung zusätzlichen Aufwandes additiv zur Gesamtvergütung. Allerdings darf der Grundsatz der Beitragssatzstabilität nicht durchbrochen werden. Eine Gefahr, die die BARMER durch die Vermeidung von Folgekomplikationen als auch durch die Erschließung aktueller Einsparpotenziale für beherrschbar hält.
 
Des weiteren muss der Verwaltungsaufwand durch eine durchgängige elektronische Dokumentation mit entsprechenden Schnittstellen zur Praxis-Software in vertretbarem Rahmen gehalten werden. Darauf aufbauende Arztinformationssysteme können zudem qualitative Hilfe bei der Durchführung von Disease-Management-Programmen bieten.

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27.03.2002
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Archiv 2002  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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