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Kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes

Diese Petition ist abgeschlossen.

Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Patientenbeauftragte und das Bundesministerium für Gesundheit.



Pro kurzwirksame Insulinanaloga für Typ-1-Diabetiker

Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass Typ-1-Diabetikerinnen und -Diabetiker - vor allem Kinder, Jugendliche, Berufstätige und Insulinpumpenträger - auch künftig mit kurzwirksamen Insulinanaloga behandelt werden können.

Mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Beschluss gefasst hat, die Behandlung mit kurzwirksamen Insulinanaloga weitestgehend aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Die Behandlung mit modernen Insulinen stellt jedoch gerade für Kinder, Jugendliche, Pumpenträger und auch berufstätige Erwachsene einen wesentlichen Fortschritt in der diabetologischen Versorgung und einen erheblichen Zugewinn bei der flexiblen Gestaltung des täglichen Lebens dar.

Es ist nicht verständlich, die durch ihre Krankheit bereits lebenslang erheblich in ihrer Lebensführung eingeschränkten Diabetiker jetzt noch mit einer weiteren Strafe zu belegen, indem sie vorrangig nur noch mit Insulinen behandelt werden sollen, die durch die Anwendung im Alltag erhebliche Einschränkungen auslösen.

In allen hochindustrialisierten Ländern werden kurzwirksame Insulinanaloga von den Sozialsystemen für Kinder, Jugendliche und Pumpenträger von den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften empfohlen und von den Kostenträgern auch erstattet.

Deutschland hat sich auf den falschen Weg begeben, wenn nach dem äußerst umstrittenen Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die kurzwirksamen Insulinanaloga wegen Mehrkosten in Höhe von 30 ct/Tag nur noch in eng gefassten Ausnahmefällen bezahlt werden sollen. Das Einsparvolumen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist sehr gering; eine nennenswerte Entlastung des GKV-Finanzvolumens kann durch diese Maßnahme niemals erreicht werden. Es ist zudem völlig unverständlich, wenn Kinder und Jugendliche in Deutschland im Vergleich zu den Betroffenen in unseren Nachbarländern nicht mehr mit kurzwirksamen Insulinanaloga behandelt werden können.

Wir bitten Sie, unser Bemühen zu unterstützen. Die Kassenlage der GKV darf keine höhere Priorität erhalten als die Versorgung unserer Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 1. Wir sehen uns in der Pflicht, für die Belange der Menschen einzutreten, die sie wegen ihres Alters oder ihrer Krankheit nicht selbst wirkungsvoll wahrnehmen können.

Helfen Sie uns in unseren Bemühungen, dass für diesen Personenkreis der Leistungsumfang nicht unangemessen reduziert wird, indem das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss des G-BA in der beschlossenen Form beanstandet. Die Ergänzung der vorgeschlagenen Ausnahmen um Kinder, Jugendliche, Berufstätige und Pumpenträger wäre die mindestens notwendige Korrektur, damit Behandlungsstandards in Deutschland nicht unter das international übliche Versorgungsniveau absinken.



Aktionen für kurzwirksame Analoginsuline erfolgreich

Wie gestern bekannt wurde, hat das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nur unter der Maßgabe angenommen, dass Kinder und Jugendliche vom Verordnungsausschluss für kurzwirksame Insulinanaloga ausgenommen werden. Daraus folgt, dass die in diesen Tagen zu erwartende Änderung der Arzneimittelrichtlinie nur für erwachsene Typ-1-Diabetiker umgesetzt werden wird. Aber auch sie dürfen hoffen. Denn schon im Vorfeld haben Insulinhersteller und Krankenkassen signalisiert, dass sie die bereits für Typ-2-Diabetiker bestehenden Rabattverträge für diese Patienten übernehmen wollen. Und so hat am Ende offensichtlich die Vernunft gesiegt. Wir bedanken uns herzlich bei den 5.731 Menschen mit und ohne Diabetes, die unsere Petition in den letzten Wochen unterstützt haben!

Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 09.05.2008 nach oben

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