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Kurzwirksame Insulinanaloga bei Diabetes Typ 2

Moderne kurzwirksame Insulinanaloga sind als Innovation rund 25 bis 30 Prozent teurer als die entsprechenden Humaninsuline. Deshalb erstellte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 2006 erstmals eine so genannte Nutzen-Analyse für sie, auf deren Grundlage der G-BA dann prüfte, ob der Zusatznutzen den höheren Preis rechtfertigt. Allerdings ging es zu diesem Zeitpunkt lediglich um ihren Einsatz in der Behandlung von Typ-2-Diabetikern.

Kurzwirksame Analoginsuline bei Diabetes Typ 2

In seinem Abschlussbericht, der Mitte Februar 2006 erschien, stellte das Institut fest, dass kurzwirksame Analoginsuline bei Diabetes Typ 2 keinen "patientenrelevanten Zusatznutzen" gegenüber den preiswerteren Humaninsulinen hätten. Trotz zahlreicher Proteste von Patienten, Diabetes-Experten und Insulinherstellern (DiabSite berichtete und bot eine Diskussionsplattform für Stellungnahmen zum Thema), folgte der Gemeinsame Bundesausschuss im Juli 2006 dem IQWiG-Gutachten.

Nach Einarbeitung der Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums, Rabattvereinbarungen zwischen Herstellern und Krankenkassen zu berücksichtigen, wurde die endgültige Fassung des G-BA mit geringen Ausnahmetatbeständen für die Arzneimittel-Richtlinie von der Bundesgesundheitsministerin genehmigt und am 28.09.2006 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Einen Tag später trat sie in Kraft. Die kurzwirksamen Insulinanaloga waren damit aus Kostengründen weitgehend aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Somit mussten Ärzte auch solche Typ-2-Diabetiker auf Humaninsulin umstellen, die mit einem Analogon gut eingestellt waren. Die Umstellungen waren mit erheblichen Problemen für Patienten und Ärzte verbunden. Durch einen schweren Unfall infolge einer Unterzuckerung soll es sogar zu einem Todesfall gekommen sein.

Aus Sicht der Politik war der Preis für die Insulinanaloga das Problem. Und das begann die Industrie Anfang Oktober 2006 zu lösen. Nach und nach schlossen die Insulinhersteller so genannte Rabattverträge mit den unterschiedlichen Krankenkassen. Dadurch sanken die Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga auf das Niveau der entsprechenden Humaninsuline. Diese Verträge, die bis heute bestehen, gelten jedoch ausschließlich für Menschen mit Typ-2-Diabetes.

Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 12.03.2008 nach oben

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