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Patientenbeteiligung im G-BA jetzt mit eigener Internetpräsenz

Wer sind und was tun die Patientenvertreter/innen im Gemeinsamen Bundesausschuss?

Die Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat ab sofort eine eigene Internetpräsenz. Auf den Seiten https://patientenvertretung.g-ba.de sind alle wesentlichen Informationen über die Arbeit von Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern im G-BA verfügbar: von Benennungsverfahren, Mitberatungsrechten über das Leitbild der Patientenvertretung bis hin zu Beispielen aus der bisherigen Themensetzung. Die Stabsstelle Patientenbeteiligung im G-BA stellt den benannten Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern zudem Informationen und Hilfestellungen bereit, die sie auch interaktiv nutzen können und die sie bei der Wahrnehmung des gesetzlich verankerten Mitberatungs- und Antragsrechts unterstützen.

"Die ehrenamtlich tätigen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter gestalten durch ihre Mitberatung in den Gremien des G-BA seit inzwischen über zehn Jahren die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Die fachliche Kompetenz, mit der sie dies tun, wird heute überall anerkannt und geschätzt. Der neue Internetauftritt zeigt die gestalterischen Möglichkeiten und Erfolge in all seinen Facetten auf", sagte Dr. Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung beim G-BA, heute in Berlin.

Im BITV-Test wurde die Barrierefreiheit der öffentlich zugänglichen Seiten mit 98,25 Punkten und der interaktiv nutzbare Extranet-Bereich mit 97,25 Punkten jeweils als sehr gut zugänglich bewertet.

Patientenbeteiligung im G-BA

Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, haben im G-BA seit seiner Errichtung am 1. Januar 2004 Mitberatungs- und Antragsrechte (§ 140f SGB V).

Folgende Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind nach der Patientenbeteiligungsverordnung derzeit berechtigt, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA zu benennen:

Die Stabsstelle Patientenbeteiligung beim G-BA unterstützt die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter bei der Wahrnehmung ihres Antrags- und Mitberatungsrechts organisatorisch und inhaltlich gemäß § 140f Absatz 6 SGB V. Mit der neuen Website füllt sie ihren gesetzlichen Unterstützungsauftrag weiter aus.

zuletzt bearbeitet: 27.05.2016 nach oben

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