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DMP Chronische Herzinsuffizienz

Leitlinien: Empfehlungen für Diabetes und andere Versorgungsaspekte fehlen

Neue europäische Leitlinie für Mai 2016 angekündigt

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 15. Januar 2016 die Ergebnisse einer Recherche evidenzbasierter Leitlinien zur Behandlung von Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz vorgelegt. Ziel des Berichts ist es, aus aktuellen, methodisch hochwertigen Leitlinien diejenigen Empfehlungen zu identifizieren, die für ein mögliches neues Disease-Management-Programm (DMP) Chronische Herzinsuffizienz von Bedeutung sein könnten.

Demnach sind die Empfehlungen inhaltlich weitgehend konsistent, decken aber nicht alle Versorgungsaspekte ab. Wichtige zusätzliche Informationen könnte eine neue Europäische Leitlinie beinhalten, die im Frühjahr 2016 publiziert werden soll.

Insgesamt 22 Leitlinien einbezogen

Die insgesamt 22 Leitlinien, die das IQWiG einbeziehen und auswerten konnte, thematisieren ein breites Spektrum von Versorgungsaspekten. Das betrifft neben der Diagnostik und den nichtmedikamentösen Behandlungen, zu denen Lebensstiländerungen gehören, die medikamentösen und interventionellen Therapien in Form von kardialer Resynchronisation oder implantierbaren Defibrillatoren.

Aber auch das Monitoring, die Patientenschulung sowie die palliativer Betreuung von Patienten im Endstadium oder die Situation in der Schwangerschaft werden durch Empfehlungen abgedeckt. Des Weiteren konnten Empfehlungen zur Rechtsherzinsuffizienz oder zum pflegerischen Management von Bewohnern mit Herzinsuffizienz in Pflegeeinrichtungen identifiziert werden. Inhaltlich sind die Empfehlungen dabei weitgehend konsistent, d. h. sie widersprechen sich nicht.

Bei bestimmten Begleiterkrankungen gibt es Lücken

Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz haben sehr häufig weitere Erkrankungen, die ebenfalls behandlungsbedürftig sind. Deshalb erstaunt, dass ausgerechnet für einige häufig auftretende Begleiterkrankungen wie Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus oder Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Empfehlungen in den Leitlinien fehlen. Und auch die Versorgung von multimorbiden Patienten oder die Polypharmazie, also die gleichzeitige Gabe verschiedener Medikamente, werden nicht ausreichend berücksichtigt.

Chronische und akute Phasen wechseln sich ab

Während sich die chronische Herzinsuffizienz über einen längeren Zeitraum entwickelt, tritt die akute Herzinsuffizienz plötzlich, etwa durch einen massiven Herzinfarkt auf. Typisch für die Erkrankung ist, dass sich diese Stadien verändern und abwechseln. Das impliziert, dass Patienten im chronischen Stadium ambulant betreut werden, bei einer akuten, meist lebensbedrohlichen Verschlechterung (Dekompensation) aber stationär, und, sobald die akute Situation überwunden ist, wiederum ambulant.

Versorgungskontinuum wird in Leitlinien unzureichend abgebildet

In den Leitlinien werden akute und chronische Phase jedoch getrennt dargestellt. Der Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das IQWiG beschränkte sich ausdrücklich auf Leitlinien zur chronischen Herzinsuffizienz. Insofern sind die erkrankungstypisch relativ häufigen Übergänge zwischen den Sektoren ambulant und stationär teilweise nur unzureichend abgebildet.

Informationen aus Leitlinien allein werden deshalb wahrscheinlich nicht ausreichen, optimale Versorgungspfade für ein DMP zu definieren. Um die Anforderungen an das künftige DMP zu formulieren, wird der G-BA deshalb unter Umständen weitere Informationsquellen heranziehen.

Voraussichtlich im Mai 2016 wird die europäische Fachgesellschaft der Kardiologen eine aktualisierte Leitlinie publizieren. Expertinnen und Experten erwarten sich hiervon maßgebliche Informationen, die in das DMP einfließen könnten. Das betrifft insbesondere die kardiale Resynchronisation und die Therapie von Herzinsuffizienzpatienten mit Schlafapnoe.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte das IQWiG im Juli 2015 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des Stellungnahmeverfahrens wurde der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht im November 2015 an den Auftraggeber versandt. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. Der Bericht wurde gemeinsam mit externen Sachverständigen erstellt.

Weiterführende Informationen: zum Abschlussbericht

zuletzt bearbeitet: 15.01.2016 nach oben

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