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Deutsche Diabetes Gesellschaft appelliert an den G-BA
Vorteile moderner Antidiabetika aus "Patientensicht" betrachten
Weniger Unterzuckerungen bei stabilem Körpergewicht
Am 1. Oktober 2013 wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) über den Zusatznutzen des Bestandsmarkts der DPP-4-Inhibitoren entscheiden. Diese Medikamentengruppe, mit der derzeit über 650.000 Patienten mit Typ-2-Diabetes in Deutschland behandelt werden, führt seltener zu Unterzuckerungen und hilft den Patienten, ihr Gewicht zu halten oder sogar etwas abzunehmen.
Im Fall einer negativen Entscheidung des G-BA könnte es sein, dass diese Medikamente Patienten in Deutschland nur noch sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie müssten dann auf die weitaus unsichereren Sulfonylharnstoffe oder sogar auf Insulin umgestellt werden. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) wünscht sich zum Wohle der Diabetespatienten in Deutschland eine Entscheidung, die den "echten Nutzen" für die Betroffenen anerkennt.
Aus Sicht der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) haben die DPP-4-Inhibitoren gerade gegenüber den sonst sehr häufig gebräuchlichen Sulfonylharnstoffen den großen Vorteil, dass sie sehr viel seltener Unterzuckerungen (Hypoglykämien) hervorrufen und nicht zu einer Zunahme des Körpergewichts führen. Sie können außerdem viel sicherer dosiert werden und sind auch bei eingeschränkter Nierenfunktion, die bei Typ-2-Diabetes auftreten kann, einsetzbar.
Weltweit haben Diabetes-Fachgesellschaften die vorliegenden Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit der DPP-4-Inhibitoren (Wirkstoffe Alogliptin, Linagliptin, Saxagliptin, Sitagliptin und Vildagliptin) ausgewertet und den Nutzen für Diabetespatienten festgestellt. Auch auf den Jahrestagungen der Amerikanischen Diabetesgesellschaft (ADA) im Juni 2013 und der Europäischen Diabetesgesellschaft (EASD) jetzt im September wurden weitere Studien vorgestellt und diskutiert, die dies belegen.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das der G-BA im Rahmen des AMNOG mit einer Nutzenbewertung als mögliche Entscheidungsvorlage beauftragt hatte, sieht für die DPP-4-Inhibitoren nur in einer sehr speziellen Situation einen geringen Zusatznutzen: Dieser wird ausschließlich für den Stoff Sitagliptin für das Therapieziel normnahe Blutzuckereinstellung in der freien Kombination als Zusatzmedikation zu Metformin gegenüber der Vergleichstherapie Metformin plus Sulfonylharnstoff anerkannt. Die DDG sieht in der Bewertung des IQWiG Mängel, die sie auch schon in einer offiziellen Stellungnahme[1] und einer Pressemeldung[2] im Juli 2013 zum Ausdruck gebracht hat. Die Methoden der Arbeitsweise des IQWiG wurden darüber hinaus in einer weiteren Stellungnahme von fünf großen internistischen Fachgesellschaften kritisiert[3].
Aus Sicht der DDG wäre es wünschenswert, wenn der G-BA am 1. Oktober 2013 zu einer anderen Einschätzung als das IQWiG käme, damit vor allem die Diabetespatienten in Deutschland, die durch Unterzuckerungen besonders gefährdet sind, weiterhin die Möglichkeit haben, von dieser international anerkannten Therapie zu profitieren. Die DDG betont in diesem Zusammenhang, dass wissenschaftliche Argumente nicht durch Überlegungen zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen beiseitegeschoben werden dürfen.