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DDB-Protest zeigt Wirkung: Ministerium spricht Machtwort bei Festbeträgen für Insuline

Diabetespatienten in Deutschland können aufatmen

Diabetiker demonstrieren vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gegen Einschränkungen in der Diabetikerversorgung Die geplante Neuregelung, Human- und Analoginsuline in Festbetragsgruppen einzuteilen, ist erstmal vom Tisch. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den betreffenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Februar gekippt, in dem es eine Beanstandung aussprach. Damit ist das Ministerium der gleichen Auffassung wie der Deutsche Diabetiker Bund (DDB), der den G-BA-Beschluss scharf kritisiert hat.

"Beurteilungs- und Begründungsfehler" seien in dem G-BA-Beschluss gemacht worden, der sich als "unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben" darstelle, beanstandet das BMG. Es sei auch nicht gewährleistet, dass "Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden". Der Beschluss tritt somit nicht in Kraft.

Riesenerfolg für DDB

"Das ist ein Riesenerfolg für den Deutschen Diabetiker Bund!", sagt der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler. "Und die Bestätigung, dass wir eine gute, ordentliche Arbeit machen und Menschen mit Diabetes bei uns gut aufgehoben sind." Erst vor kurzem hat der DDB in einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister erneut auf die Problematik der Insulin-Festbeträge für die Versorgung von Diabetespatienten hingewiesen. Der Protest des Diabetiker Bundes hatte sogar zur Folge, dass seine Patientenvertreterin aus dem Unterausschuss Arzneimittel des G-BA ausgeschlossen wurde, die auf Einstellung des Verfahrens gedrängt und ihre Kritik daran öffentlich geäußert hat.

Der Gemeinsame Bundesausschuss plante, für Humaninsulin und Analoga drei Festbetragsgruppen zu bilden: für kurzwirksame Insuline, langwirksame Basalinsuline und Mischinsuline. Damit sollten Kosten in der Versorgung von Diabetikern eingespart werden, denn Analoginsuline sind teurer als Humaninsulin. Der Beschluss betraf Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes, die auf intensivierte Insulintherapie eingestellt sind und sich mit einem Insulinpen spritzen. Da von der Gruppenbildung die Durchstechflaschen für Insulinpumpen ausgenommen waren, galt die G-BA-Entscheidung nicht für Insulinpumpenträger.

Diabetiker sollten nach dem Willen des G-BA möglicherweise anfallende Differenzbeträge selbst bezahlen. Derzeit ist die Kostenübernahme von Analoginsulin für alle Diabetespatienten sichergestellt bzw. aufgrund der Verordnungsausschlüsse bei Typ-2-Diabetes durch Rabattverträge zwischen Kassen und Insulinherstellern geregelt. Analoginsuline sind für Diabetespatienten häufig vorteilhafter, gerade wenn es um die Vermeidung von gefährlichen, teilweise lebensbedrohlichen Hypoglykämien geht, betonen die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und der wissenschaftliche Beirat des DDB übereinstimmend.

G-BA vergisst Kinder und Jugendliche

Das BMG beanstandet an dem G-BA-Beschluss auch, dass junge Diabetiker keine gesonderte Berücksichtigung darin finden. Es verweist auf den Verordnungsausschluss von schnellwirkenden Analoginsulinen für Typ-1-Diabetiker vom Mai 2008, der vom Gesundheitsministerium hinsichtlich der Kinder und Jugendlichen teilbeanstandet worden war. Damit habe es bereits deutlich gemacht, "dass eine generell erzwungene Therapieumstellung von Insulinanaloga auf Humaninsulin für diese besonders schutzwürdige Patientengruppe eine unzumutbare Belastung darstellt", so das BMG. Eine Einschränkung bei den Festbeträgen für Kinder und Jugendliche hätte unbedingt erwähnt werden müssen.

Rabattverträge sind ausreichend!

Gegen die Beanstandung kann der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb eines Monats klagen. "Ein komplett neues Verfahren zu den Festbeträgen halte ich für obsolet und nicht notwendig", erklärt Möhler. "Die Rabattverträge sind völlig ausreichend."

Bildunterschrift: Diabetiker demonstrieren vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gegen Einschränkungen in der Diabetikerversorgung
Bildquelle: Deutscher Diabetiker Bund (DDB)

zuletzt bearbeitet: 04.04.2013 nach oben

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