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Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wird auf lokale Servicenummern umgestellt
Das Bürgertelefon zur Krankenversicherung gibt Auskunft
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Erreichbarkeit seines Bürgertelefons zum 1. Mai auf neue örtliche Rufnummern umgestellt. Die Beraterinnen und Berater des Servicetelefons geben unter den unten aufgeführten Nummern Auskunft zu den Themen Kranken- und Pflegeversicherung und gesundheitliche Prävention.
Das Bürgertelefon zur Krankenversicherung gibt Auskunft über das Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören Informationen zum Versicherungsschutz, zum Krankengeld oder zu ambulanten Kuren. Telefon: 030-3406066-01
Beim Bürgertelefon zur Pflegeversicherung werden Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung beantwortet. Die Themenbereiche sind u.a. Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Einstufungsverfahren und das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. Telefon: 030-3406066-02
Bei Fragen zur gesundheitlichen Prävention bietet das Bürgertelefon Informationen zu Präventionsmaßnahmen, die von den Krankenkassen bezahlt werden oder zum Thema Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Telefon: 030-3406066-03
Die Umstellung auf lokale Servicerufnummern erfolgt in mehreren Stufen, indem zunächst die bisherigen Nummern parallel beibehalten werden und der Anrufer einen Hinweis auf die neuen Nummern erhält.
Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen gibt es spezielle Angebote mit eigenen Servicenummern.
- Beratungsservice für Gehörlose/Telefax:030-3406066-07
- Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon: 030-3406066-08
- Beratungsservice für Gehörlose/Schreibtelefon: 030-3406066-09
Das Bürgertelefon des BMG erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.