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Diabetes: Antragsrecht des Einzelnen beachten

DDB fordert demokratische Patientenbeteiligung im G-BA

Die Verfahren und Entscheidungswege des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen transparenter und die Beteiligungsrechte überprüft werden. Das sieht das Eckpunktepapier für das neue Versorgungsgesetz vor. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB), Deutschlands größte Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Diabetes, begrüßt diese Pläne ausdrücklich. Bei den laufenden Beratungen zum Gesetz dürfe man aber nicht automatisch von einem Konsens aller Patientenvertreter im G-BA ausgehen, warnt der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler.

Die Forderungen in dem Papier verdeutlichen die bisherige "nicht vorhandene Transparenz sowie die fehlende demokratische Legitimation des G-BA", betont Möhler. Mehr Offenheit des Gremiums hat der DDB erst jüngst gefordert, als der G-BA-Beschluss zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen für Typ-2-Diabetiker ohne Insulin anstand. Die Entscheidung fiel am 17. März: Teststreifen für diese Patientengruppe sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen von den Kassen bezahlt werden. Am Beschlusstag rief der DDB zu einer Protestkundgebung vor dem G-BA-Gebäude in Berlin auf, "um die Verantwortlichen aus ihrer Anonymität herauszuholen", erklärt Rechtsanwalt Möhler.

Antragsrecht des Einzelnen beachten

Eines der Kernprobleme sei die bisherige Organisation der Patientenvertretung, kritisiert er. Während die ständigen Patientenvertreter im G-BA ihr Hauptaugenmerk auf die Arzneimittelsicherheit legten, gehe es den themenbezogenen Patientenvertretern wie Dieter Möhler - er vertritt den DDB im Gemeinsamen Bundesausschuss ? um die Lebensqualität und die Teilhabe von Menschen mit Diabetes am gesellschaftlichen Leben. Bei anstehenden Entscheidungen von einem Konsens aller Patientenvertreter auszugehen, würde eine "Gleichschaltung" bedeuten und die Möglichkeit, Anträge zu stellen, unterbinden, kritisiert Möhler. "Das ist rechtswidrig. Das Antragsrecht des Einzelnen muss beachtet werden."

Der DDB fordert daher eine demokratisch ausgestaltete Patientenbeteiligung. Nur so könne mehr Transparenz erreicht werden. Auch müsse den themenbezogenen Patientenvertretern ein Stimmrecht verliehen werden. Bislang dürfen sie nur mitberaten.

zuletzt bearbeitet: 27.04.2011 nach oben

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