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Wer entscheidet, welches Arzneimittel der Patient bekommt?

Pressemitteilung: BKK-Essanelle

Unterschiedliche Aussagen verunsichern Patienten

Die Arzneimittelausgaben steigen seit Jahren immer mehr an. Um diese Kosten nicht ungebremst weiter wachsen zu lassen, hat der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, durch Rabattverträge mit Pharmafirmen Preisnachlässe zu erzielen. Die Krankenkassen können mit einem oder mehreren Herstellern Verträge abschließen, die den Herstellern eine exklusive Abgabe ihrer Präparate zusichern. Im Gegenzug gewähren die Hersteller den Krankenkassen Rabatte, bei gleicher Qualität fallen geringere Preise an, was zur Entlastung des Krankenkassen-Budgets führt und damit den Beitragssatz für Versicherte entlastet.

Völlig unverständlich erscheint daher die Aussage des Patientenbeauftragen der Bundesregierung Wolfgang Zöller: "Inzwischen haben sehr viele Kassen Verträge über den gesamten Arzneimittelbereich abgeschlossen, damit entscheidet letztendlich die Kasse, welches Arzneimittel der Patient bekommt. Das verträgt sich nicht mit meiner Vorstellung von Therapiefreiheit. "Deshalb", fügt Zöller an, "bin ich dafür, die Rabattverträge zu beschränken."

Aus Sicht von Guido Frings, Vorstand der BKK Essanelle, ist diese Aussage nicht nachvollziehbar.

"Die Möglichkeit der Krankenkassen, für wirkstoffgleiche Medikamente weniger Geld auszugeben, stellt keinerlei Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes dar", so Frings. Und stellt klar: "Der Patient erhält auch mit Rabattverträgen ausschließlich den für ihn erforderlichen Wirkstoff, lediglich der Hersteller und der Name des Medikaments ist möglicherweise ein anderer. Dies war im Übrigen in den letzten Jahren schon so. Herr Zöller weiß das auch noch aus der vorherigen Gesundheitsreform, an der er auf Unions-Seite maßgeblich mit Ulla Schmidt gearbeitet hat und die von der großen Koalition auch so mitgetragen wurde."

Zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber den Versicherten durch das AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) die Möglichkeit gegeben, trotz bestehender Rabattverträge gegen Aufzahlung ein Präparat zu erhalten, für das kein Rabattvertrag besteht. Der Patient muss in der Apotheke für sein Wunschpräparat zunächst in Vorleistung treten. Anschließend erstatten die Krankenkassen die Kosten des Präparates, allerdings nur bis zu der Höhe, die ein zur Verfügung stehendes Rabattvertragsarzneimittel gekostet hätte. Hierzu haben die Krankenkassen individuell den pauschalierten Erstattungssatz in ihrer Satzung festzulegen.

Für chronisch Kranke, die mehrere Medikamente nehmen, kann allein das schon kompliziert sein. "Manche Patienten müssen sich mehrmals pro Jahr an neue Pillen gewöhnen", sagt Thomas Bellartz, Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Dass die Kassen die Verwaltungsgebühren noch nicht festgelegt haben, sieht der Verband als taktischen Schachzug: "Die Kassen wollen nicht, dass die Leute das in Anspruch nehmen", so Bellartz weiter.

"Auch hier ist eine Politik der Falschinformation erkennbar", kommentiert Frings die Aussagen. "Durch das AMNOG wird kein Zwang ausgeübt. Im Gegenteil: Den Patienten wird eine weitere Möglichkeit durch den Gesetzgeber geschaffen, auch die Arzneimittel zu beziehen, die nicht durch einen Rabattvertrag abgedeckt sind. Wobei die Regelung an sich inkonsistent ist, weil über die Rabatthöhen grundsätzlich Stillschweigen vereinbart werden muss, die durch die Erstattung der rabattierten Arzneimittel transparent werden. Dass die Kassen mit dieser Regelung unglücklich sind, da sie ineffizient, verwaltungsaufwändig und kontraproduktiv ist, brauchen wir nicht zu verhehlen. Sie nutzt weder den Versicherten, noch den Apothekern noch den Krankenkassen. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber hier nachbessern wird."

zuletzt bearbeitet: 13.01.2011 nach oben

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