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Welche besonderen Rechte gelten für Diabetiker?

Am 29. Oktober diabetesDE-Chat mit Rechtsanwalt Oliver Ebert

Häufig erhalten Menschen mit Diabetes unvollständige oder gar falsche Informationen bei Rechtsfragen zu Beruf, Kündigungsschutz, Autofahren, Krankenversicherungen oder Behindertenstatus. Denn auch Ärzte und Schulungspersonal können und dürfen diese Fragen nicht immer beantworten. Am 29. Oktober 2009 steht daher Rechtsanwalt Oliver Ebert im Experten-Chat von diabetesDE zwischen 17 und 19 Uhr zum Thema "Recht und Soziales" Rede und Antwort. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema Diabetes und Recht. Interessierte können Fragen ab sofort unter www.diabetesde.org einsenden.

Menschen mit Diabetes verursachen nicht mehr Unfälle als Nicht-Diabetiker. Jedoch kann ein Zuckerkranker im Straßenverkehr in eine Situation kommen, in der er sich und andere gefährdet. Das ist besonders dann der Fall, wenn er häufig an Unterzucker leidet. Der Gesetzgeber hat daher Verordnungen erlassen, die besagen, wann Menschen mit Diabetes Auto fahren dürfen.

Genaue Regelungen gelten auch im Berufsleben. Menschen mit Diabetes sollten sich vor ihrer Berufswahl über ihre Rechte und Pflichten informieren. Denn bereits beim Vorstellungsgespräch können entscheidende Fragen auftauchen: Sind Betroffene verpflichtet den Diabetes anzugeben? Müssen eventuelle Folgeerkrankungen erwähnt werden, wenn der Arbeitgeber nicht danach fragt? Verbessert sich der Kündigungsschutz, wenn man wegen der Diabeteserkrankung als schwerbehindert gilt?

Neben Fragen zu Beruf und Autofahren bei Diabetes kann der ausgewiesene Experte Oliver Ebert ebenfalls bei der Wahl der richtigen Versicherung helfen. Denn auch mit diesem Thema befasste sich der Rechtsanwalt, der Autor des Titels "Das Diabetes-Rechtsfragen-Buch: Führerschein, Arbeitsplatz, Versicherungen" ist.

zuletzt bearbeitet: 23.10.2009 nach oben

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