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Der Deutsche Diabetiker Bund informiert

Besserer Schutz nach Behandlungsfehlern

Am 6. März dieses Jahres folgte eine Delegation des Deutschen Diabetiker Bundes einer Einladung der SPD-Bundestagsfraktion in den Berliner Reichstag zum einem Expertengespräch zum aktuellen Thema "Patientenrechtegesetz". Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion informierten hierbei über deren Pläne, in der nächsten Legislaturperiode eine solche Gesetzgebungsinitiative zu entwickeln.

In der Besprechung wurde seitens der Politiker darauf verwiesen, dass Patienten angesichts sich häufender schwerer Behandlungsfehler einen besseren Schutz als bislang erreicht, genießen müssten. Mit den Vorbereitungen zum Gesetzesentwurf wurde der Bremer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Francke beauftragt. Es wurde in Aussicht gestellt, das Gesetz in bürgerlichen Rechtsvorschriften zu verankern. Dort sollen vorrangig materielle Schadensersatzansprüche und deren Durchsetzung einer Regelung zugeführt werden.

Der Vorsitzende des Deutschen Diabetikerbundes, der Meininger Rechtsanwalt Dieter Möhler, beklagte in der sich anschließenden Diskussion, dass dieses Gesetz nach den vorliegenden Plänen lediglich eine Art "Reparaturwerkstatt" sein kann, wenn der eigentliche Schadensfall bereits eingetreten ist. Das Arzt-Patienten-Verhältnis muss von Vertrauen geprägt bleiben. Die geplante Regelung sei zwar hinsichtlich der Einzelheiten durchaus begrüßenswert (Veränderung von Darlegungs- und Beweislast in Arzthaftpflichtfällen zu Gunsten des Patienten), kommt aber für die Patienten in der Regel zu spät. Denn wenn die Anzahl der Behandlungsfehler zum Problem geworden sei, müsse nach den eigentlichen Ursachen geforscht werden. War der Zugang der Patienten zu aktuellen Therapiemöglichkeiten und Medikamenten in ausreichendem Umfang gewährleistet? Hätte man so Behandlungsfehler erst gar nicht aufkommen lassen? Trotz Notwendigkeit und Dringlichkeit ist vieles nicht mehr verordnungsfähig. Aus Sicht des Deutschen Diabetiker Bundes konnten die Initiatoren der Veranstaltung keine befriedigenden Antworten zu den Ursachen und Wirkungen geben.

Für den Deutschen Diabetiker Bund ist und bleibt auch künftig die Verordnung von wirkungsvollen Therapien und Medikamenten eine zwingende Notwendigkeit, um Behandlungsfehler auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Der Pläne zur Stärkung der Patientenrechte betreffend, auch ausgerichtet auf eine Prävention in Bezug auf Behandlungsfehler, teilt der Deutsche Diabetiker Bund in diesem Zusammenhang mit, bei allen Fraktionen des Deutschen Bundestages entsprechende Willensbekundungen einholen zu wollen.

zuletzt bearbeitet: 02.04.2009 nach oben

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