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BVMed-Stellungnahme zu den Anhörungen zur Gesundheitsreform:

Nachbesserungen bei Hilfsmitteln, Kliniken und G-BA

Nachbesserungen im Hilfsmittelbereich, bei der Krankenhausfinanzierung und der Organisation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fordert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in seiner Stellungnahme zu den heute beginnenden Anhörungen zum Gesundheitsreformgesetz. Das 18-seitige Papier enthält detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Gesetzesänderungen mit konkreten Änderungsvorschlägen. Die Stellungnahme ist im Internet abrufbar unter www.bvmed.de (Publikationen - Stellungnahmen).

Der BVMed begrüßt grundsätzlich die Ziele der Reform, zwischen den Krankenkassen mehr Wettbewerb zu ermöglichen und die Patientensouveränität zu stärken. Die Patientensouveränität werde jedoch insbesondere im Bereich der Hilfsmittelversorgung stark eingeschränkt.

Im Hilfsmittelbereich schlägt der BVMed einen fairen Vertragswettbewerb mit einer Vielzahl qualifizierter Leistungserbringer anstelle der vorgesehenen Regelungen der verpflichtenden Ausschreibungen vor. "Verpflichtende Ausschreibungen fördern nicht den Qualitäts- und Preiswettbewerb. Sie führen zu einer unzumutbaren Einschränkung des Patientenwahlrechtes", heißt es in dem BVMed-Papier. Um die in vielen Fällen regionalen und mittelständischen Strukturen der Hilfsmittelerbringer nicht zu zerstören, benötigen die Leistungserbringer nach Ansicht des BVMed ein Beitrittsrecht zu abgeschlossenen Verträgen.

Bei der vorgesehenen Neuorganisation des Gemeinsamen Bundesausschusses schlägt der BVMed mehr aktive Mitsprachemöglichkeiten für die MedTech-Branche durch eine fallbezogene Benennung von medizinischen Experten aus der Industrie vor. Vorteilhaft beurteilt der BVMed die Beschleunigung des Verfahrens bei der Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach der Auswertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Über die im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vorgesehenen Regelungen hinaus schlägt der BVMed vor, "dass binnen einer Frist von sechs Monaten nach Vorliegen der wissenschaftlichen Erkenntnisse ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu erfolgen hat".

Die vorgesehen Kürzungen im Krankenhausbereich sollten nach Ansicht des BVMed revidiert werden. Für den Bereich der Medizintechnologie bestehe ansonsten die Gefahr, dass dies zu Lasten des medizinisch-technischen Fortschritts und einer qualitativ schlechteren Versorgung der Patienten mit Medizinprodukten führe. Innovative Medizintechnologien könnten dann den Patienten, die sie benötigen, nicht mehr rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Der BVMed schlägt vor, dass bis zum Ende der Konvergenzphase des DRG-Systems 2009 eine weitere finanzielle Belastung der Kliniken vermieden werden sollte, um die Umstellungsphase in ein Preissystem nicht zu gefährden. "Die von den Kliniken angekündigten Wartezeiten für Patienten z. B. bei elektiven Hüftimplantationen werden dazu führen, dass weitere unnötige Gesundheitsleistungen notwendig werden, die wiederum Kosten nach sich ziehen", so der BVMed.

Der Direktlink zur Stellungnahme lautet: http://www.bvmed.de/stepone/data/downloads/6d/ae/00/gkv-wsgbvmed031106.pdf.

zuletzt bearbeitet: 06.11.2006 nach oben

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