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Ratgeber für Rat-Geber - Anleitung für die Beratung zur Patientenverfügung

RUB-Wissenschaftler setzten Standards

Die Vielzahl der derzeit erhältlichen Vordrucke von Patientenverfügungen verunsichert jene Menschen, die Vorkehrungen für ihr Lebensende treffen wollen. Eine Beratung ist daher wichtig und wird auch von Fachleuten empfohlen. Ärzte, Pflegepersonal, Seelsorger, Sozialarbeiter, Juristen und Patientenvertreter bieten Ratsuchenden ihre Hilfe an. Doch wie unterscheidet man bei diesem großen Angebot zwischen guter und schlechter Beratung?

Im aktuellen Heft der im Springer Verlag erscheinenden Zeitschrift "Ethik in der Medizin", berichtet Dr. Arnd May vom Zentrum für Medizinische Ethik der RUB über neue Standards für die Beratung zu Patientenverfügungen. Festgelegt wurden diese von einer eigens einberufenen Arbeitsgemeinschaft. Mediziner, Juristen, Politiker und Vertreter anderer Fachbereiche tauschten sich dabei unter Leitung des RUB-Wissenschaftlers und seines Kollegen Prof. Dr. Hans-Martin Sass aus.

Keine leichte Aufgabe

Ziel einer Beratung ist es, dem Ratsuchenden nötige Informationen zu geben und Meinungsbildungsprozesse anzustoßen. Sie hilft aber auch dabei, sich mit dem medizinischen Für und Wider einer Entscheidung auseinander zu setzen. Voraussetzung für eine Beratung sind laut Arbeitsgruppe umfassende Kenntnisse des Beraters auf vielen Gebieten: zum Beispiel Medizin, Recht oder Ethik. Neben allgemeinen Kenntnissen gehören aber auch praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten der Beratung zu den notwendigen Kompetenzen. Reflexion und Entwicklung eigener Einstellungen, des eigenen Menschenbildes sowie der eigenen moralischen Überzeugungen und ethischen Werte sind unverzichtbar. Die Standards für die Beratung zu Patientenverfügungen sehen außerdem vor, dass Berater sich regelmäßig untereinander austauschen und sich über aktuelle Entwicklungen informieren sollen.

Jahrelange Erfahrung

Einen Schwerpunkt setzt das Zentrum für Medizinische Ethik der Ruhr-Universität bei der Entwicklung konkreter Unterstützungsmaterialien wie Patientenverfügungen. Ihre jahrelange Erfahrung durch die Arbeit im Institut brachten Arnd May und Hans-Martin Sass in die Arbeitsgruppe "Standards für die Beratung zu Patientenverfügungen" der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM), Göttingen, ein. Der interdisziplinären Gruppe gehören unter anderem an: der Präsident der Landesärztekammer Thüringen, Prof. Dr.  Eggert Beleites, der Sachverständige der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Linus Geisler, der Sozialethiker Prof. Dr. Hartmut Kreß, Sachverständiges Mitglied der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz und der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof a.D. Klaus Kutzer, Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" des Bundesjustizministeriums.

Weitere Informationen: www.rub.de/zme.

Diese Pressemitteilung wurde über den - idw - versandt.

zuletzt bearbeitet: 06.01.2006 nach oben

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