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Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 2006

Transparenz und Datenschutz beachten!

"Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten und die Beachtung des Datenschutzes müssen bei der Einführung der elektronischen Patientenkarte höchste Priorität haben." Dies betonte Helga Kühn-Mengel, Patientenbeauftragte der Bundesregierung, anlässlich einer Presseveranstaltung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung am 11. Mai 2005 in Berlin.

Ab 2006 wird die elektronische Gesundheitskarte die bisherige Krankenversicherungskarte schrittweise ersetzen. Auf der Gesundheitskarte sollen in Zukunft auch Gesundheitsdaten gespeichert werden können. Welche Daten verfügbar sind, werden die Patientinnen und Patienten aber selbst bestimmen können. Die Gesundheitskarte wird technisch so ausgestaltet sein, dass der Zugriff auf die Daten nur mit Zustimmung der Versicherten und gleichzeitigem Vorlegen eines elektronischen Heilberufsausweises des Arztes erfolgen kann.

"Die Patientenvertreter müssen in den Prozess der Kartenentwicklung stärker eingebunden werden und natürlich muss die Karte die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen", so Kühn-Mengel. Sie begrüßt deshalb Überlegungen, diese Daten mit einem besonders gesicherten PIN und dem sogenannten "Zwei-Schlüssel-Prinzip" in Zukunft auch von zu Hause aus abrufen und ändern zu können.

"Dies wurde von den Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern angeregt. Es ist gut, dass dieses Verfahren in die Entwicklung der Karte einbezogen wird."

zuletzt bearbeitet: 12.05.2005 nach oben

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