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Weiterentwicklung der Patientenrechte

Rechte der Patientinnen und Patienten müssen weiterentwickelt werden

Am 27. Oktober 2004 hat die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, eine Veranstaltung zur Weiterentwicklung der Patientenrechte durchgeführt.

Helga Kühn-Mengel: "Durch die Gesundheitsreform wurde die Position der Patienten in unserem Gesundheitswesen gestärkt. Erstmals wurde eine Patientenbeauftragte berufen, Patientenorganisationen sprechen im Gemeinsamen Bundesausschuss mit, und ein Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wurde errichtet."

Die Beiträge der Veranstaltung machten deutlich, dass im deutschen Gesundheitswesen Strukturen entwickelt werden müssen, damit selbstbewusste Patienten und Versicherte als Partner in Augenhöhe mit den Ärzten im System handeln können.

Professor Sawicki, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen machte deutlich, dass das Institut für Qualität in der Medizin eine zentrale Stellung hat. Patienten wollen nicht mehr gehorsam sein. Sie wollen beteiligt sein an dem, was geschieht. Dafür brauchen sie unabhängiges Wissen.

Christoph Nachtigäller, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte und einer der Vertreter für Patientenanliegen im Gemeinsamen Bundesausschuss verdeutlichte, dass Patientenvertreter mit der Gesundheitsreform endlich ein verbessertes Mitspracherecht in zentralen Fragen der Versorgung von Patienten bekommen hätten. Dies habe zu einem Klimawechsel in der Kommunikation der Vertreter von Ärzten, Krankenkassen und Patienten geführt.

Professor Hart, Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Bremen, führte die rechtlichen Aspekte der Weiterentwicklung von Patientenrechten aus. Auch er forderte mehr Beteiligungsgerechtigkeit und schlug vor, die Patientenrechte schrittweise per Gesetz zu normieren.

In der Podiumsdiskussion kamen die Teilnehmer zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Maßnahmen ein erster, wichtiger Schritt zu mehr Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen seien. Es wurde aber auch gefordert, dass weitere Vorstöße zur Verbesserung der kollektiven und individuellen Patientenrechte notwendig sind.

zuletzt bearbeitet: 28.10.2004 nach oben

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