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Medizinische Versorgungszentren

Pressemitteilung: MedizinRecht.de

Die ambulante fachübergreifende Medizin der Zukunft?

Im Zuge der grundlegenden Umstrukturierung des deutschen Gesundheitswesens rücken seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform zunehmend Medizinische Versorgungszentren als Teil der integrierten Versorgung mit zahlreichen Gestaltungsvarianten und Vertragsarchitekturen in den Vordergrund der Patientenbetreuung. Für die Umsetzung eines Medizinischen Versorgungszentrums sind zahlreiche rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Entscheidungen zu treffen. Die notwendigen Entscheidungsgrundlagen hat nun erstmals ein hochkarätiges fachübergreifendes Autorenteam in einem Werk zusammengestellt.

Medizinische Versorgungszentren werden als "fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind" definiert. Diese Zentren bedürfen der Zulassung durch den Zulassungsausschuss und können sich aller zulässigen Organisationsformen bedienen, z. B. der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder der Partnerschaftsgesellschaft.

Neben Ärzten sieht das Gesetz auch Krankenhäuser oder andere medizinische Dienstleister als Gesellschafter vor, sofern sie als Leistungserbringer in der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind. Alternativ zur Beteiligung als Gesellschafter besteht für junge Ärzte die Möglichkeit, im Angestelltenverhältnis und ohne eigene Zulassung tätig zu sein. Sie haben die Möglichkeit, nach frühestens fünf Jahren auch dann in die Niederlassung zu wechseln, wenn der Planungsbereich wegen Überversorgung gesperrt ist. Gleichzeitig darf das Medizinische Versorgungszentrum die dadurch frei werdende Arztstelle nachbesetzen.

Die Bildung eines Medizinischen Versorgungszentrums wird auch im gesperrten Bezirk möglich sein. Um die Schaffung neuer Zulassungen zu verhindern, können sich in diesen Fällen jedoch nur Ärzte zusammenschließen, die bereits über eine Zulassung im Planungsbereich verfügen. Denkbar ist aber auch, dass ein niedergelassener Arzt unter Aufgabe des Zulassungsstatus seine Praxis verkauft, um frei von unternehmerischen Risiken als angestellter Arzt in ein Versorgungszentrum zu wechseln.

Diese vom Gesetzgeber vorgezeichnete Entwicklung dürfte vielen Ärzten interessante und bislang ungeahnte Perspektiven und Möglichkeiten bieten. Medizinische Versorgungszentren werden in der Lage sein, interdisziplinär, hochspezialisiert und ausgestattet mit dem erforderlichen personellen und technischen Equipment den Patienten eine breite und qualitativ hochwertige Versorgung anzubieten. Pulmonologen können beispielsweise zukünftig Kooperationen mit Ärzten anderer Fachrichtungen wie etwa Dermatologen oder Radiologen, aber auch mit Apotheken, Sanitätshäusern oder sonstigen an der Versorgung der Versicherten beteiligten Personen und Institutionen eingehen.

Die gemeinsame Anschaffung und effiziente Nutzung teuerer Geräte, der schnelle und unkomplizierte Austausch zwischen den Fachrichtungen, der wirtschaftlich gezielte Einsatz von Arbeitskräften, der Datentransfer via Intranet oder eine professionelle Verwaltung und zentrale Organisation sind weitere Pluspunkte dieser Zentren. Der Trend zur "Medizinboutique", in der dem Patienten neben der ärztlichen Behandlung ein umfassendes Gesundheitsangebot einschließlich Beratungsleistung zur Verfügung steht, zeichnet sich ab. Größe und Ausweitung der Versorgungszentren werden selbstverständlich von unterschiedlichen Faktoren wie Standort, Versorgungsbedarf oder finanziellen Ressourcen abhängen.

Medizinische Versorgungszentren kommen selbstverständlich nicht nur dem Patienten zugute. Die Krankenkassen können mit den Zentren Verträge zur Integrierten Versorgung schließen. Herausgelöst vom einheitlichen Vertragsarztsystem dürfte sich die Verhandlungsposition der Zentren beim Abschluss von Direktverträgen erhöhen. Durch das Angebot verschiedener ärztlicher und nichtärztlicher Dienstleistungen und die ökonomische Konzentrierung und Koordinierung von Behandlungen "unter einem Dach" eignen sie sich daher besonders als Vertragspartner für die vom Gesetzgeber erwünschte und subventionierte Integrierte Versorgung.

Im vorgelegten Gesetzeswerk sind bisweilen nur die Rahmenbedingungen der neuen Versorgungsstrukturen vorgegeben. Die inhaltliche und detaillierte Ausfüllung dieses Gerüsts wird in erster Linie den Kassenärztlichen Vereinigungen und Landesärztekammern obliegen. Für die ambulanten Leistungserbringer, insbesondere die Ärzte steht hingegen die Aufgabe an, sich frühzeitig mit den absehbaren Veränderungen und Umstrukturierungen auseinander zu setzen und hierfür die Weichen zu stellen. Trotz so mancher Ungewissheit und politischer Unwägbarkeit steht eines aber bereits heute fest: Auch nach der Reform werden qualifizierte, engagierte und innovative Ärzte die tragende Säule eines erneuerten Gesundheitssystems sein.

Zu diesem Thema ist soeben erschienen:
Das Medizinische Versorgungszentrum - Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Grundlagen, MedizinRecht.de Verlag, Frankfurt, August 2004, 100 Seiten, Brosch., 24.80 Euro, ISBN 3-936844-14-3.

zuletzt bearbeitet: 25.08.2004 nach oben

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