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Einnahmen- und Ausgabenseite im Gesundheitswesen reformieren

Ineffizienzen belasten Gesundheitssystem jährlich mit mindestens 7,5 Milliarden Euro

Nicht nur auf der Einnahmen-, sondern auch auf der Ausgabenseite besteht im Gesundheitswesen Reformbedarf. Durch die Beseitigung von Ineffizienzen könnten nach einer gemeinsamen Studie des RWI und der ADMED GmbH unter den gegebenen Voraussetzungen jährlich zwischen 7,5 und 10 Mrd. Euro eingespart werden. Weitere Umgestaltungen im System könnten zu mehr Wettbewerb und weiteren Kostensenkungen führen.

Durch eine effizientere Gestaltung der Arbeitsabläufe in Krankenhäusern, bei Ärzten und Krankenkassen könnten im deutschen Gesundheitswesen ohne Qualitätseinbußen jährlich Ausgaben von 7,5 bis 10 Mrd. Euro vermieden werden. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnten dadurch um 0,7 bis 0,9 Prozentpunkte sinken. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das RWI gemeinsam mit der Health Care Unternehmensberatung ADMED GmbH erstellt hat.

Während in der aktuellen Diskussion häufig die Reform der Einnahmenseite im Mittelpunkt steht, prüft die Untersuchung die Möglichkeiten einer konsequenten Strukturreform auf der Ausgabenseite. Betrachtet werden vor allem die Primärleistungen, die Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte direkt am Patienten erbringen, sowie Sekundärleistungen von Krankenhäusern und gesetzlichen Krankenkassen wie beispielsweise Verwaltung und Serviceeinrichtungen.

Kostensenkungen sind ohne Qualitätsverlust möglich

Bei den Primärleistungen könnten beispielsweise zwischen 0,6 und 0,8 Mrd. Euro jährlich eingespart werden, wenn Krankenhäuser sich durch wechselseitige Spezialisierung auf Behandlungen mit jeweils hoher Fallzahl konzentrieren würden. Seltene Behandlungsarten würden dann nur an einigen ausgesuchten Kliniken angeboten. Weil die behandelnden Ärzte dadurch über mehr Erfahrungswerte verfügen, könnte so neben der Effizienz auch die Qualität der Behandlung verbessert werden.

Sparmöglichkeiten eröffnet auch das Konzept der "Clinical Pathways". Hier wird die Behandlung mit dem besten - zuvor in Studien wissenschaftlich abgesicherten - Kosten-Nutzen Verhältnis als Standard definiert. Die Folge sind kürzere Verweildauern im Krankenhaus, die zu einem Einsparpotenzial von 1,4 bis 1,6 Mrd. Euro führen. Auch die Möglichkeiten zu ambulanten Operationen werden bisher nur unzureichend ausgeschöpft und bergen Einsparmöglichkeiten von durchschnittlich über 1.000 Euro pro Fall, die sich auf jährlich 2 bis 2,2 Mrd. Euro summieren.

Kosten von jährlich 0,6 bis 0,7 Mrd. Euro ließen sich durch die konsequente Einführung des "Primärarztprinzips" vermeiden. Dabei laufen die Informationen über den Patienten bei einem Arzt zusammen, der die weitere Behandlung koordiniert.

Im Bereich Sekundärleistungen könnten Krankenhäuser Einkauf, Dienstleistungen und Wartungsverträge bündeln sowie Dienste ausgliedern und zentralisieren. Auf diese Weise ließen sich jährlich zwischen 2,3 und 3,3 Mrd. Euro einsparen. Für die gesetzlichen Krankenkassen ergab eine grobe Abschätzung, dass eine Senkung der Verwaltungskosten, beispielsweise durch vermehrte Kooperation und ein kleineres Geschäftsstellennetz, zwischen 0,5 und 1,7 Mrd. Euro an Ausgabensenkungen ermöglichen könnte.

Zählt man all diese Sparmaßnahmen zusammen, ergibt sich die Gesamtersparnis von 7,5 bis 10 Mrd. Euro jährlich.

Der Patient als kostenbewusster Kunde

Neben diesen konkreten Maßnahmen untersucht die Studie auch mögliche Systemregulierungen, für die sich Kostensenkungspotenziale nicht unmittelbar abschätzen lassen. Die Anreize für kostenbewusste Nachfrage durch die Patienten lassen sich mittels prozentualer Selbstbehalte für Medikamente, ambulante Behandlungen sowie stationäre Leistungen erhöhen, die sich am Jahresbeitrag zur Krankenkasse orientieren.

Präventivmaßnahmen sollten von Selbstbehalten vollständig befreit werden. Die Patienten würden hierdurch zwar mit ungefähr 2 Mrd. Euro jährlich zusätzlich belastet. Würden jedoch außerdem die beschriebenen Ineffizienzen beseitigt, würde die Ausgabenseite so um insgesamt 9,5 bis 12 Mrd. Euro entlastet.

Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen könnte dementsprechend um 0,9 bis 1,1 Prozentpunkte sinken. Hinzu addieren sich Einsparungen durch kostenbewusstes Verhalten der Patienten.

Hinsichtlich der Vertragsstrukturen zwischen Ärzten und Krankenkassen empfiehlt sich die freie Vertragsgestaltung. Das Verhandlungsmonopol und die Zulassungsbeschränkung der Kassenärztlichen Vereinigungen würden entfallen. Stattdessen bieten die Krankenkassen für die medizinische Grundversorgung Preise und gegebenenfalls auch Mengen an, die die Ärzte annehmen oder ablehnen können. Ärzte und Krankenkassen verhandeln so direkt miteinander; es entsteht Wettbewerb mit dämpfender Wirkung auf die Gesundheitskosten. Damit Patienten vom Wettbewerb profitieren können, muss allerdings der Kassenwechsel problemlos möglich sein.

Weitere Deregulierungen erscheinen beispielsweise im Bereich des Wettbewerbs zwischen Apotheken und zwischen privaten Krankenversicherern sinnvoll. Insgesamt liegt bisher allerdings nur wenig empirische Evidenz über die Wirkung von Anreizinstrumenten bei Gesundheitsleistungen vor, was eine Quantifizierung für diese Art von Maßnahmen erschwert. Weitere empirische Untersuchungen sind daher dringend erforderlich.

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zuletzt bearbeitet: 11.02.2004 nach oben

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