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DDB: Sind Diabetiker nicht chronisch krank?

Zuzahlungen für chronisch Kranke

Wer gilt ab dem 1. Januar 2004 als chronisch krank? Viele Diabetiker stellen sich diese Frage - denn MDR.de hatte berichtet, dass der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Richtlinie vorgeschlagen hatte für die Definition chronisch kranker Menschen.

So schlägt der Bundesausschuss laut MDR.de zum Entsetzen des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB) vor: "Als chronisch krank solle (...) gelten, wer ein Jahr lang mindestens zweimal pro Quartal wegen einer Krankheit ärztlich behandelt wurde. Hinzu solle mindestens ein weiteres Kriterium treten: Danach müsse der Patient entweder in zwei Jahren auch einmal stationär im Krankenhaus behandelt worden sein, die Pflegestufe II oder III oder eine Behinderung von mindestens 70 Prozent haben."

"Gelten gut geschulte Diabetiker demnach nicht mehr als chronisch krank?", fragt Volker Krempel, Bundesvorsitzender des DDB, der größten Interessenvertretung für Diabetiker in Deutschland. Denn: "Ein geschulter Diabetiker wie ich geht nur einmal im Quartal zum Arzt für die Routinekontrollen. Krankenhausaufenthalte und das Anerkennen einer Pflegebedürftigkeit oder einer Schwerbehinderung sind nicht zwingend erforderlich und würden nur zu einer unnötigen Kostensteigerung führen", betont Volker Krempel.

Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesausschusses teilt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) in einer Pressemitteilung auf die Frage "Muss ich als Diabetiker die gleichen Zuzahlungen leisten?" mit: "Für chronisch Kranke gelten dieselben Zuzahlungen wie für alle anderen Versicherten auch. Aber auf ihre besondere Situation wird mit einer geringeren Belastungsgrenze Rücksicht genommen: Sie müssen nur maximal 1 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten - und nicht wie die anderen Versicherten zwei Prozent der Bruttoeinnahmen."

Auf Anfrage des Diabetes-Journals löste Klaus Vater, Sprecher des BMGS, diesen Widerspruch auf: Nach Ansicht des BMGS gelten Diabetiker, egal ob Typ 1 oder Typ 2, auf jeden Fall als chronisch krank - weil sie dauerhaft medikamentös behandelt werden müssen. Vater geht davon aus, dass der Vorschlag des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Definition der chronisch Kranken nicht in der vorliegenden Form verabschiedet werden wird. Der DDB erwartet, dass Diabetiker ab 1. Januar 2004 selbstverständlich als chronisch krank im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes gelten.

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zuletzt bearbeitet: 18.12.2003 nach oben

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