Das unabhängige Diabetes-Portal DiabSite

Home > Aktuelles > Diabetes-Nachrichten > Archive > 2003 > 031126

Chronische Kranke sollten ab kommendem Jahr Zuzahlungsbelege sammeln

Änderungen durch die Gesundheitsreform zum 1. Januar 2004

Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Änderungen durch die Gesundheitsreform zum 1. Januar 2004 für chronisch Kranke sozial verträglich sind und sie bei bestimmten Fallkonstellationen sogar zu geringeren Belastungen führen als nach bisherigem Recht.

Da die Befreiungsbescheinigungen für chronisch Kranke Ende des Jahres auslaufen sollten chronisch Kranke wie andere Versicherte auch ab dem kommenden Jahr Zuzahlungsbelege sammeln. Wer die persönliche Belastungsgrenze erreicht, wird für den Rest des Jahres von der Krankenkasse freigestellt. Dazu sind die Krankenkassen verpflichtet.

Ab dem kommenden Jahr hat jeder Versicherte in jedem Kalenderjahr Zuzahlungen bis zu höchstens 2 Prozent seiner Bruttoeinnahmen zu leisten, chronisch Kranke zahlen höchstens 1 Prozent. Auf Familien wird durch Freibeträge besondere Rücksicht genommen. Für den Ehepartner gilt ein Freibetrag von 4.347 Euro, für jedes Kind beträgt der Freibetrag 3.648 Euro, um den sich die Bruttoeinnahmen verringern. Bei Alleinerziehenden ist für das erste Kind der höhere Freibetrag von 4.347 Euro in Abzug zu bringen, für jedes weitere Kind der Kinderfreibetrag.

Neu ist, dass für das Erreichen der Belastungsgrenze künftig sämtliche Zuzahlungen berücksichtigt werden. Bisher galt die teilweise Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke lediglich für Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmitteln, Fahrkosten und Heilmitteln. Künftig werden z. B. auch Zuzahlungen im Krankenhaus oder bei stationären Vorsorge- und Rehaleistungen sowie Hilfsmitteln einbezogen, die bisher nicht bei Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 1 bzw. 2 Prozent berücksichtigt wurden.

Das bedeutet: Niemand wird durch die Zuzahlungen überfordert und in bestimmten Fallkonstellationen sind die Neuregelungen sogar günstiger.

Ein Beispiel:

Ein chronisch kranker Versicherter mit jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt von z. B. 10.000,- Euro hat pro Kalenderjahr lediglich Zuzahlungen in Höhe von 100,- Euro zu leisten. Erreicht dieser Versicherte z. B. bereits im Juni mit seinen Zuzahlungen diese Belastungsgrenze, wird er von der Krankenkasse für den Rest des Jahres von entsprechenden Zuzahlungen befreit. Würde dieser Versicherte beispielsweise im Oktober für 2 Wochen in einem Krankenhaus stationär behandelt werden müssen, so müsste er auch für die Zeit der stationären Behandlung keine Zuzahlung mehr entrichten. Nach dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Recht wäre in diesem Fall der Versicherte mit einer Krankenhauszuzahlung von 9,- Euro je Krankenhaustag belastet worden, also insgesamt mit 126,- Euro, da bis zu diesem Zeitpunkt die Zuzahlungen im Krankenhaus nicht angerechnet wurden.

Neu ist auch: Die Krankenkassen können ihren Versicherten künftig Bonusprogramme anbieten. Beispielsweise kann die Teilnahme an einem Chronikerprogramm oder an integrierter Versorgung belohnt werden. Von solchen Bonusregelungen profitieren vor allem chronisch Kranke.

zuletzt bearbeitet: 26.11.2003 nach oben

Unterstützer der DiabSite:

Birgit Ruben

Birgit Ruben

Weitere Angebote:

Spendenaufruf Ukraine

Hilfeaufruf Ukraine

Diabetes-Portal DiabSite startet Spendenaufruf für Menschen in der Ukraine.