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Finanzentwicklung zeigt:

2003 muss das Jahr der Modernisierung des Gesundheitswesens sein

Die gesetzliche Krankenversicherung hat im Jahr 2002 nach den vorläufigen Finanzergebnissen bei Einnahmen in Höhe von 139,65 Mrd. Euro und Ausgaben in Höhe von 142,61 Mrd. Euro ein Defizit von 2,96 Mrd. Euro. Der Ausgabenüberhang betrug in der GKV-West 2,89 Mrd. Euro und in der GKV-Ost rund 70 Mio. Euro. Hohe Ausgabenzuwächse bei den Arzneimitteln und ein niedriger Grundlohnanstieg prägen die Finanzentwicklung des Jahres 2002.

Dazu erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Dr. Klaus Theo Schröder:

"Rund zwei Drittel des Defizits werden durch die nach wie vor zu hohen Ausgaben im Arzneimittelbereich verursacht. Zwischen der Ausgabensenkung von 4,6 %, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen Anfang 2002 vereinbart hatten, und den jetzt festgestellten Ausgabenzuwächsen von 4,8 % klafft ein Finanzvolumen von über 2 Mrd. Euro.

Die zweite Hauptursache der Defizitentwicklung ist der niedrige Grundlohnzuwachs. Trotz hoher Tarifsteigerungen im Jahr 2002 lag die Zuwachsrate bei den beitragspflichtigen Einnahmen nur bei etwa 0,5 Prozent. Damit hat sich der Zuwachs der Grundlohnrate gegenüber der Zuwachsrate im 1. bis 3. Quartal (+1,0 v.H.) nicht zuletzt aufgrund der ungünstigen Konjunkturentwicklung und Beschäftigungslage nochmals deutlich abgeflacht. Die Verschlechterung der Einnahmeseite im 4. Quartal hat die Krankenkassen in einer Größenordnung zwischen 0,6 und 0,7 Mrd. Euro belastet.

Atempause durch das Beitragssatzsicherungsgesetz

Mit den Maßnahmen des Beitragssatzsicherungsgesetzes, das im Herbst 2002 eingebracht und Ende 2002 verabschiedet wurde, wird die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2003 in einer Größenordnung von rund 2,8 Mrd. Euro entlastet. Die Einsparungen, die wir mit diesem Gesetz vorgenommen haben, setzen an den Hauptursachen der defizitären Finanzentwicklung an: Der größte Sparbeitrag setzt folglich mit einem Einsparvolumen von 1,4 Mrd. Euro im Bereich der Arzneimittelversorgung an. Auch die "Null-Runden" für Ärzte, Zahnärzte und diejenigen Krankenhäuser, die in diesem Jahr noch nicht am Fallpauschalensystem teilnehmen, sind unverzichtbar.

Mit der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze sorgen wir darüber hinaus für einen ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung, indem die Abwanderung zu den privaten Krankenversicherern gebremst wird.

Durch die Zustimmung zum Zwölften SGB V-Änderungsgesetz hat es der Bundesrat in der Hand, dafür zu sorgen, dass auch die Krankenkassen ihren notwendigen Sparbeitrag im Bereich der Verwaltungskosten leisten. Denn der erneute Zuwachs der Verwaltungskosten der Krankenkassen bleibt mit 4,5 v.H. zu hoch.

Darüber hinaus ergeben sich für die gesetzliche Krankenversicherung durch die Beitragssatzanhebungen, die bei rd. einem Drittel der Krankenkassen durchgeführt wurden und die zu einem Anstieg des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes von 14,0 auf 14,3 % geführt haben, Mehreinnahmen in einer Größenordnung von rund 3 Mrd. Euro.

Qualitäts- und Effizienzoffensive und Verbesserung der Finanzgrundlagen

Obwohl auch in diesem Jahr konjunkturelle Risiken nicht auszuschließen sind, verschaffen diese Sparmaßnahmen und die Beitragsmehreinnahmen für das Jahr 2003 die geplante finanzielle Atempause, um in diesem Jahr die erforderlichen strukturellen Weichenstellungen zur Modernisierung des Gesundheitswesens und zur nachhaltigen Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes auf den Weg zu bringen.

Jede Reform der Finanzgrundlagen muss auf Strukturen aufbauen, die eine Verbesserung von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Produktivität der Versorgung gewährleisten. Ohne diese Qualitäts- und Effizienzoffensive würden Finanzmittel weiterhin in ein "Fass ohne Boden" fließen. Nur ein wirtschaftliches und produktives Gesundheitssystem sichert Arbeitsplätze im Gesundheitswesen und bietet die Möglichkeit, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern.

Die einzelnen Arbeitsschritte im Reformprozess sind eng miteinander abgestimmt. Die Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme wird laufend über das Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Gesundheitswesens informiert und inhaltlich eingebunden.

Maßnahmen greifen ineinander

Kernpunkt bleibt die solidarische Finanzierung des Systems. Sie hat sich bewährt und ist besser als andere Systeme geeignet, den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu sichern und gleichzeitig die Finanzierbarkeit zu gewährleisten. Mit einem umfangreichen Paket ineinander greifender Maßnahmen werden wir die gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfest machen. Damit steigern wir die Behandlungsqualität und verbessern das Preis-/Leistungsverhältnis für die Patientinnen und Patienten."

In den wichtigsten Leistungsbereichen gab es im 1. bis 4. Quartal 2002 je Mitglied gegenüber dem 1. bis 4. Quartal 2001 folgende Veränderungsraten:

  West Ost Bund Ost-Ausgaben im Verhältnis zu West-Ausgaben je Versicherten
Ärztliche Behandlung + 1,3 + 5,9 + 2,0 81,0
Behandlung durch Zahnärzte ohne Zahnersatz + 1,4 - 1,7 + 0,9 98,7
Zahnersatz - 4,0 - 1,0 - 3,5 97,0
Arzneimittel + 4,5 + 5,8 + 4,8 161,1
Hilfsmittel + 4,1 + 4,1 + 4,1 101,5
Heilmittel + 14,3 + 22,0 + 15,4 82,7
Krankenhausbehandlung + 2,7 + 4,7 + 3,1 105,7
Krankengeld - 2,1 - 1,6 - 2,0 85,5
Fahrkosten + 7,1 + 7,2 + 7,1 124,3
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen - 0,3 - 0,2 - 0,2 85,0
Soziale Dienste / Prävention + 6,6 + 3,0 + 6,0 104,0
Schwangerschaft / Mutterschaft + 0,2 + 1,6 + 0,5 68,9
Häusliche Krankenpflege + 3,1 + 8,4 + 4,1 122,0
Sterbegeld - 0,3 + 0,5 - 0,2 119,2
Ausgaben für Leistungen insgesamt + 2,6 + 4,8 + 3,0 99,6
Verwaltungskosten + 4,4 + 4,8 + 4,5 98,8

zuletzt bearbeitet: 05.03.2003 nach oben

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