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Vertragsabschlüsse für Chronikerprogramme werden einfacher und unbürokratischer

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)

Der Abschluss von Verträgen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zur Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programme) für Diabetes mellitus Typ 2 wird ab sofort leichter und deren Durchführung einfacher. Das sieht die sechste Verordnung zur Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) vor, die jetzt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten ist.

"Damit haben wir die Grundlagen dafür geschaffen, dass möglichst viele chronisch Kranke von den positiven Wirkungen der Programme profitieren können", sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am Donnerstag in Berlin.

Mit der Verordnung werden die Daten, die im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen für Diabetes mellitus Typ 2 an die Krankenkassen übermittelt werden, auf den unabdingbar notwendigen Umfang verringert. Die Folge ist eine Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung. "Ich gehe davon aus, dass Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen auf dieser Grundlage flächendeckend Verträge zur Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Diabetes mellitus Typ 2 abschließen", so Ulla Schmidt.

zuletzt bearbeitet: 16.01.2003 nach oben

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