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Stellungnahme des Hartmannbundes

Verband der Ärzte Deutschlands e.V. zum Referentenentwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Der Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V. begrüßt jede Form der Verbesserung der Patientenversorgung, sei es durch Sicherung der Qualität der ärztlichen Leistungen, sei es durch einen verbesserten Informationsfluss zwischen allen an der Behandlung Beteiligten oder durch Anreize für eine verbesserte Mitarbeit (Compliance) der Patienten.

Eine Verknüpfung strukturierter Behandlungsprogramme mit Wettbewerbselementen, wie dem Risikostrukturausgleich lehnt der Hartmannbund entschieden ab.

Strukturierte Behandlungsprogramme (Disease Management Programme) für chronisch Kranke können zur Qualitätsverbesserung in der Versorgung beitragen, wenn

  1. die Individualität des Erkrankten und das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt respektiert werden,
  2. der Arzt nicht zum Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen wird und die vorgesehenen Leitlinien zwar als Empfehlung betrachtet werden, aber in Übereinstimmung mit dem Patienten davon abgewichen werden kann,
  3. das informationelles Selbstbestimmungsrecht des Patienten gewahrt bleibt und er darüber entscheiden kann, inwieweit der Arzt zusätzliche Daten an die Krankenkasse weitergibt,
  4. der Patient aus dem Programm jederzeit aussteigen kann, auch für den Fall, dass er Erinnerungen durch Dritte als unangemessen empfindet,
  5. jeder niedergelassene Arzt Zugang zu den Programmen hat, aber auch jederzeit wieder aussteigen kann, für den Fall, dass er von Dritten ohne die erforderliche medizinische Kompetenz in seiner Handlungsweise beeinflusst werden soll,
  6. der bürokratische Aufwand für die Durchführung und Verwaltung der geplanten Programme gering gehalten und vergütet wird,
  7. neu entstehende Verwaltungskosten und die erwartete Leistungszunahme außerhalb des Budgets vergütet werden und die dafür erforderlichen Mittel nicht anderen ärztlichen Leistungen entzogen, sondern von den Krankenkassen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

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zuletzt bearbeitet: 12.04.2002 nach oben

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