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Im Vordergrund der gesundheitspolitischen Debatte stehen statt der Patienten die Kosten und Ausgaben

Rede von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt

Rede von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt anlässlich des Jahresempfanges der AOK in Schwerin

Sehr geehrter Herr Wonneberger,
sehr geehrter Herr Bluschke,
sehr geehrte Frau Kollegin Bunge,
meine Damen und Herren,

in den letzten Tagen und Wochen hat die Gesundheitspolitik wieder einmal die Schlagzeilen bestimmt. Dabei war ein Punkt auffällig: Von den Versicherten, den Patientinnen und Patienten wurde nicht gesprochen.

Im Vordergrund der Debatte standen die Kosten und die Ausgaben und nicht das, was für die Versorgung von kranken Menschen gebraucht wird.

Deshalb ist es mir wichtig noch einmal drauf hinzuweisen. In der Gesundheitspolitik geht es nicht primär um die Honorare der Ärztinnen oder die Finanzierung von Krankenhäusern. Es geht auch nicht um die Gewinnstrategien der Pharmaindustrie, der Apotheker oder des Großhandels. Und es geht auch nicht um abstrakte Interessen der Krankenkassen. Unabhängig von der Bedeutung all dieser Gruppen für das Gesundheitswesen müssen sie sich alle einem unterordnen, nämlich der besten Versorgung der Patientinnen und Patienten. Sie stehen im Mittelpunkt unserer Gesundheitspolitik.

Dabei sind zwei Dinge wichtig.

Wir wollen auch in Zukunft das medizinisch Notwendige solidarisch finanzieren. Denn niemand kann sagen, wann er aus welchem Grund medizinische Hilfe braucht. Gerade deswegen müssen wir handeln, und zwar so, dass die Menschen auch in Zukunft an Innovationen in der Medizin teilhaben können, auch im Arzneimittelbereich. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenkassen in all den Fällen, in denen es kostengünstigere Alternativen gibt, auch nur diese kostengünstigeren Alternativen bezahlen. Es geht also darum, die Ursachen von Ineffizienzen beseitigen und Fehlanreize vermeiden.

Und wir wollen mehr Qualität und eine stärkere Orientierung am Krankheitsgeschehen. Hier setzen wir mit unseren aktuellen Gesetzentwürfen an.

Zum Beispiel beim Risikostrukturausgleich. Hier sollen langfristig Gesunde und Kranke bei den Ausgleichszahlungen zwischen den Kassen unterschiedlich berücksichtigt werden. Zur Vorbereitung wollen wir Disease-Management-Programme für bestimmte Volkskrankheiten einführen; z. B. Diabetes, Bluthochdruck, Brustkrebserkrankungen. Krankenkassen erhalten mehr Geld für die Versicherten, die sich in diese Programme einschreiben. An diese Programme werden hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen qualitätsgesichert sein. Ich gehe davon aus, dass ca. 1,8 Mio. chronisch kranke Menschen hiervon profitieren werden.

Mittelfristig wird ab 2003 für besonders teure Risiken ein Risikopool eingeführt. Die Lasten für besonders teure Patienten wie z. B. Dialyse-Patienten oder Bluter werden dann teilweise solidarisch auf alle Kassen verteilt. Dies wird besonders die Krankenkassen entlasten, bei denen viele teure Patientinnen und Patienten versichert sind.

Und spätestens ab 2007 gilt ein direkt morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich. Dann werden Gesunde und Kranke im Risikostrukturausgleich unterschiedlich berücksichtigt werden.

Dass die AOK Mecklenburg-Vorpommern diese Richtung unterstützt, zeigen nicht nur ihre Äußerungen zur RSA-Reform, sondern auch ihr Projekt für eine bessere Diabetikerversorgung. Hier liegen auch Chancen für die Kassen, sich im Wettbewerb zu profilieren. Es wird aber ein Wettbewerb der Krankenkassen um eine gute Versorgung chronisch kranker Menschen und nicht länger um Junge und Gesunde sein.

Unser Gesetzentwurf zur Änderung der Kassenwahlrechte ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Die Abschaffung des "Wüstenrot-Tages" sorgt dafür, dass die Rosinenpickerei einiger Krankenkassen unser Vorhaben nicht untergräbt. Gleichzeitig stärken wir die Position der Versicherten. Sie sollen künftig nicht nur einmal im Jahr zum Stichtag kündigen können, sondern jeweils zum Ende des übernächsten Monats.

Dahinter steht die Philosophie, dass die Menschen vielleicht mehr Beratung bei der Auswahl ihrer Kasse suchen, wenn sie jederzeit kündigen können. Sie sollten genauso viel Beratung in Anspruch nehmen, wie wenn sie z. B. einen Handyvertrag abschließen. Denn schließlich ist Gesundheit sehr viel mehr wert.

Ein anderes Beispiel ist die Arzneimittelversorgung. Hier geben wir der Selbstverwaltung Instrumente an die Hand, um die Arzneimittelverordnung stärker am medizinisch Notwendigen zu orientieren. Die Steuerung über Budgets hat in der Vergangenheit nicht funktioniert, sich jedoch negativ auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten ausgewirkt.

Jetzt nehmen wir die Selbstverwaltung genauso wie die einzelnen Ärztinnen und Ärzte in die Pflicht. Durch konkrete Zielvereinbarungen mit Frühwarnsystem schaffen wir Steuerungsmöglichkeiten, die die Gestaltungskraft der Selbstverwaltung stärken und das Erschließen von Wirtschaftlichkeitsreserven ermöglichen. Und dass dieser Ansatz aufgegriffen wird, zeigt die Rahmenempfehlung, die auf Bundesebene von den Krankenkassen und der KBV abgeschlossen wurde. Die Beteiligten sind bereit, schon in diesem Jahr nach den Prinzipien des neuen Gesetzes zu handeln. So haben auf dieser Grundlage die KV Berlin und die AOK Berlin eine Vereinbarung bereits für das Jahr 2001 getroffen mit dem Ziel, die Ausgaben für Arzneimittel zu dämpfen und zugleich die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Ich gehe davon aus, dass besonders in den Ländern, in denen - wie hier in Mecklenburg-Vorpommern - die Arzneimittelausgaben noch deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen, von den neuen Instrumenten Gebrauch gemacht wird. Nutzen Sie diese Chance, damit Patientinnen und Patienten auch in Zukunft von Innovationen im Arzneimittelbereich profitieren können!

Meine Damen und Herren,

wir haben in den mehr als zehn Jahren seit der Wiedervereinigung viel erreicht. Aber wir wissen auch, dass noch ein Stück Weg vor uns liegt, bis die vollständige Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West verwirklicht ist. Dies gilt auch für das Gesundheitswesen.

Finanzkraftausgleich und bundesweiter Risikostrukturausgleich waren wichtige Schritte auf dem Weg dorthin.

In der letzten Woche hat der Bundestag außerdem die Einführung des Wohnortprinzips beschlossen. Künftig finden auch für die bundesweiten Betriebs- und Innungskrankenkassen - wie bisher schon für die anderen Kassenarten - regionale Vertragsverhandlungen statt. Damit erreichen wir, dass das Geld dorthin fließt, wo die Menschen zu ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt gehen. Eine Anhebung der vertragsärztlichen Vergütungen in den neuen Ländern um rund 100 Mio. ist zu erwarten. Dies bedeutet aber nicht nur eine gerechtere Verteilung der Honorare zwischen Ost und West, sondern auch eine patientengerechtere Versorgung.

Darüber hinaus bekommen wir eine bessere Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen. Denn es kann dort entschieden werden, wo die Beiträge erarbeitet und die Leistungen erbracht werden.

Meine Damen und Herren,

das Gesundheitswesen braucht Veränderung und wird sie auch in Zukunft brauchen. Die künftige Gestaltung des Gesundheitswesens kann aber nur gemeinsam mit allen Beteiligten entwickelt werden. Deshalb habe ich den "Runden Tisch" ins Leben gerufen.

Hier werden wir mit allen Beteiligten erörtern, wie unser Gesundheitswesen in Zukunft gestaltet werden soll. Dabei werden wir uns natürlich weiter an den Leitlinien mehr Qualität in der Versorgung und Bezahlbarkeit des solidarischen Systems orientieren. Selbstverständlich muss auch die besondere Situation in Ostdeutschland mit berücksichtigt werden. Zunächst werden wir uns über die Inhalte der Reform verständigen. Erst dann können wir ernsthaft die Frage diskutieren, ob dafür in Zukunft mehr finanzielle Mittel notwendig sind.

Dies können wir in aller Ruhe tun, denn was noch bis zum Ende der Legislaturperiode getan werden muss, haben wir bereits auf den Weg gebracht. Gesundheitspolitik im Sinne der Patientinnen und Patienten braucht keine hektischen Aktivitäten, sondern klare Ziele und einen langen Atem - und beides habe ich.

Rede von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt anlässlich des Jahresempfanges der AOK am 10. Juli 2001 in Schwerin.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit.

zuletzt bearbeitet: 10.07.2001 nach oben

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