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Blutzucker-Messgeräte zur Selbstkontrolle für alle insulinbehandelten Diabetiker

VKVD: Blutzucker-Selbstkontrolle ist wichtig

Hemsbach - Der Verband der Krankenversicherten Deutschlands e.V. (VKVD) informiert durch einen Handzettel über eine Indikationsausweitung zur Verordnung von Blutzucker-Messgeräten.

Alle insulinbehandelten Diabetiker haben Anspruch auf ein Blutzucker-Messgerät, wenn der Arzt eine Selbstmessung verordnet. So entschieden die Spitzenverbände der Krankenkassen bereits im Sommer 2000. Bisher waren Blutzucker-Messgeräte nur dann auf einem Kassenrezept verordnungsfähig, wenn der Diabetiker die visuelle Auswertung eines Blutzucker-Teststreifens auf Grund einer Farbsehschwäche oder Sehbehinderung nicht vornehmen konnte. In der Regel war laut Hilfsmittelverzeichnis ein zusätzlicher augenärztlicher Befund als Nachweis notwendig.

Bis zur Änderung des Hilfsmittelverzeichnisses empfehlen die Spitzenverbände der Krankenkassen die Indikationsausweitung sofort vorzunehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wurde durch den federführenden IKK-Bundesverband darüber in Kenntnis gesetzt, die wiederum die Kassenärztlichen Vereinigungen informierte. Bei vielen Ärzten und Patienten ist diese wichtige Änderung jedoch nicht bekannt, so dass das Messgerät oft noch selbst gekauft wird. Der VKVD erstellte deshalb einen Handzettel zur Information der Diabetiker, der in Kürze in allen öffentlichen Apotheken ausgelegt wird. Der Handzettel kann auch mit einem frankierten und adressierten Briefumschlag direkt beim VKVD, Ahornstrasse 3, 69502 Hemsbach, angefordert werden.

Anlage:

Blutzucker-Messgeräte zur Selbstkontrolle für alle Diabetiker mit Insulinbehandlung

Alle insulinbehandelten Diabetiker haben Anspruch auf ein Blutzucker-Messgerät und entsprechende auswertbare Teststreifen, sofern der Arzt die Selbstmessung aus medizinischer Sicht für notwendig hält und der Patient dazu befähigt und eingewiesen ist.

So entschieden die Spitzenverbände der Krankenkassen im Sommer 2000. Der Arzt darf ab sofort jedem Diabetiker mit Insulinbehandlung und Blutzucker-Selbstmessung, auch das Blutzucker-Messgerät auf Kassenrezept verordnen. Bisher wurden Blutzucker-Messgeräte nur dann von der Krankenkasse bezahlt, wenn ein Diabetiker wegen einer Farbsehschwäche oder Sehbehinderung die Teststreifen nicht visuell ablesen konnte.

Blutzucker-Messgeräte sind "Hilfsmittel" und unterliegen keinem Arzt-Budget, d. h. keiner Begrenzung.

Blutzucker-Teststreifen sind dagegen "nicht-apothekenpflichtige Arzneimittel" und unterliegen dem Arzneimittel-Budget für alle Ärzte. Diabetespatienten mit Insulinbehandlung und Blutzucker-Selbstkontrolle verursachen relativ hohe Verordnungskosten und stellen eine sogenannte "Praxisbesonderheit" dar. Diese Patienten sollte der Arzt seiner Kassenärztlichen Vereinigung mitteilen um seine höheren Verordnungskosten zu begründen und um einen Regress zu vermeiden.

Blutzucker-Selbstkontrolle ist wichtig für eine gute Blutzuckereinstellung zur Vermeidung von Folgeerkrankungen. Blutzucker-Selbstkontrolle stärkt die Eigenverantwortung und verbessert langfristig die Lebensqualität.

zuletzt bearbeitet: 23.03.2001 nach oben

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