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KKH warnt vor Ausweitung des Risikoausgleichs der Krankenkassen

Pressemitteilung: KKH-Allianz

Sozialgericht Köln hebt RSA-Nachzahlungsbescheid auf

Der in den vergangenen Jahren stark ausgeweitete Risikostrukturausgleich (RSA) der Krankenkassen kann nicht so bleiben, wie er ist. Dies zeigt auch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Köln, das einer Klage der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH gegen den RSA zum Teil entsprochen hat. Dabei ging es um mehrere vom Bundesversicherungsamt (BVA) festgesetzte Nachzahlungen. Diese resultierten aus einer rückwirkenden Übertragung geänderter Risikoprofile auf bereits abgerechnete Jahre durch das BVA.

Der RSA-Zahlungsbescheid 1997 (West) des BVA wurde jetzt für teilweise rechtswidrig erklärt und insoweit aufgehoben. "Bereits das derzeitige RSA-Verfahren ist so kompliziert, dass für die Kassen eine gerichtliche Klärung immer häufiger unverzichtbar wird", erklärte KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit (Hannover). Der seit 1994 existierende RSA hat sich, so Kailuweit weiter, schon heute zu einem kaum noch kalkulierbaren Belastungsfaktor entwickelt. Der KKH-Vorstandsvorsitzende warnte vor einer Einbeziehung von zusätzlichen Morbiditätskriterien in den RSA und der Etablierung immer neuer Ausgleichstöpfe, wie es insbesondere im RSA-Gutachten von IGES/Cassel/Wasem vorgeschlagen wird. Eine derartige Ausweitung des Ausgleichs würde den RSA in der Handhabung noch komplizierter und bürokratischer machen und noch häufiger als bisher gerichtliche Auseinandersetzungen provozieren. "Im Interesse von Planungssicherheit und Rechtsklarheit dürfen die Sozialgerichte nicht zu einer Abwicklungs-Instanz im RSA-Verfahren verkommen", so Kailuweit weiter.

Statt einer Ausweitung des Risikoausgleichs plädiert die KKH für den Einstieg in eine Organisationsreform noch in diesem Jahr, damit gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen geschaffen werden. Noch in diesem Jahr sollten die geltenden Sonderregelungen für die Betriebskrankenkassen - sie dürfen sich, anders als Orts- und Ersatzkassen, wahlweise öffnen oder schließen - der Vergangenheit angehören. Es könne nicht länger angehen, dass Neugründungen von Betriebskrankenkassen immer wieder zu problematischen Risikoselektionen führen und das einseitige Recht zur Öffnung, Schließung und Fusion der BKKn sich "grob wettbewerbsverzerrend" auswirke. Eine weitere Entsolidarisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müsse verhindert werden. Diese Wettbewerbsverzerrungen können durch eine Reform des RSA nicht beseitigt werden, betont die KKH.

Im RSA werden jährlich über 23 Mrd. DM umverteilt. Hauptnutznießer sind die Ortskrankenkassen mit rd. 19 Mrd. DM. Größter Einzahler sind die Ersatzkassen, unter ihnen die KKH, mit insgesamt etwa 15 Mrd. DM. Mit der Durchführung des Risikostrukturausgleichs ist das Bundesversicherungsamt in Berlin beauftragt.

zuletzt bearbeitet: 20.03.2001 nach oben

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