Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Aktion: Wahrheit über Diabetes
Bundesregierung hebt Datenschutz für Diabetiker auf!
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Kopfprämie für die Teilnahme an DMP
Einige Krankenkassen haben ausführliche
Anleitungen für Ärzte verfasst, wie hartnäckig sie die Patienten zur freiwilligen
Teilnahme an ihrem Disease Management Programm überreden sollen. Ärzte, die sich so
zu V-Leuten der Kassen machen lassen, erhalten eine Prämie für jeden Diabetiker, den
sie dazu bringen, seinen Datenschutz aufzugeben. Für die "Erst-Dokumentation"
eines Patienten werden beispielsweise 25 Euro gezahlt, für Folgedokumentationen
je 15 Euro.
Kassen locken Patienten mit Preisen
Beispiel BKK Berlin: sie ködert die ersten
freiwilligen Teilnehmer an ihrem Programm "MedPlus" mit einem
"Dankeschön-Präsent". Der Patient kann zwischen einer Zehnerkarte der
Berliner-Bäder-Betriebe, einem Einkaufsgutschein und einer "Kinocard"
wählen. Bei einigen Krankenkassen kann der freiwillige DMP-Patient sogar eine
Urlaubsreise gewinnen.
Quelle: Schreiben der BKK Berlin an Diabetes-Patienten vom Juni 2002.
Krankenkassen plündern Risikostrukturausgleich (RSA)
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die
entscheidenden Verordnungen dieses Versuchs einer Gesundheitsreform geprägt.
Dabei räumten sie sich das Recht ein, für jeden Versicherten, der sich
"freiwillig" zu einem DMP meldet, Geld aus dem Risikostrukturausgleich
zu genehmigen. Es geht um insgesamt mehrere Milliarden; Geld, das an anderer
Stelle für die Behandlung von Patienten fehlt.
"Niemand sollte den Lockvogelangeboten einzelner Kassen auf den Leim gehen.
... Denn die Kassen sind nur scharf auf die DMP, um Geld aus dem RSA-Pool
zu erhalten."
Quelle: Dr. Spies, 1. Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hessen,
MMW-Fortschritt Medizin Nr. 27-28 / 2002.
Ärzteverbände verweigern "Bespitzelungsauftrag"
Viele Ärzteverbände, darunter die
Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und ärztliche Fach- und
Berufsverbände wehren sich gegen die jetzige Form der Disease Management Programme.
Sie sehen, dass dadurch ärztliche Schweigepflicht und Therapiefreiheit abgeschafft
werden. Außerdem sei der zusätzliche bürokratische Aufwand der Datenerhebung nicht
zumutbar. Dadurch ginge in der Praxis wertvolle Zeit verloren, in der Patienten
behandelt werden könnten.
"Information für meine Patienten:
... der neu vorgeschriebene Zwang zur Preisgabe Ihrer Gesundheitsdaten
(Arzt-Patienten-Geheimnis zwischen Ihnen und mir) ist nicht mit der Ärzteschaft
... abgestimmt. Diese Daten sollen umfangreich bei den Krankenkassen gesammelt
und gespeichert werden. Damit beginnt ein für Sie und mich unüberschaubarer,
elektronischer Datenfluss, auf den wir später keinen Einfluss mehr haben, zum
Beispiel zur Verhinderung eines Missbrauches. ...
Ich rate Ihnen deshalb von der Einschreibung in ein solches Programm ab."
Quelle: Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Virchow-Bund.
"Die Vertragsärzte wollen nicht als Denunzianten gegenüber ihren Patienten
dastehen ... Schon heute lässt sich anhand konkreter Vorgänge erkennen, dass
sich die Krankenkassen bei Verfügbarkeit dieser Daten unmittelbar in die
Patienten-Arzt-Beziehung einmischen und Wege der direkten Ansprache der Versicherten
zum Zwecke der Datengewinnung beschreiten."
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahme zum Referentenentwurf einer
4. Verordnung zur Änderung der
Risikostrukturausgleichsverordnung 11.06.2002
15.08.2002
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Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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