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Aktion: Wahrheit über Diabetes
Bundesregierung hebt Datenschutz für Diabetiker auf!

Seite 2.

Kopfprämie für die Teilnahme an DMP

Einige Krankenkassen haben ausführliche Anleitungen für Ärzte verfasst, wie hartnäckig sie die Patienten zur freiwilligen Teilnahme an ihrem Disease Management Programm überreden sollen. Ärzte, die sich so zu V-Leuten der Kassen machen lassen, erhalten eine Prämie für jeden Diabetiker, den sie dazu bringen, seinen Datenschutz aufzugeben. Für die "Erst-Dokumentation" eines Patienten werden beispielsweise 25 Euro gezahlt, für Folgedokumentationen je 15 Euro.

Kassen locken Patienten mit Preisen

Beispiel BKK Berlin: sie ködert die ersten freiwilligen Teilnehmer an ihrem Programm "MedPlus" mit einem "Dankeschön-Präsent". Der Patient kann zwischen einer Zehnerkarte der Berliner-Bäder-Betriebe, einem Einkaufsgutschein und einer "Kinocard" wählen. Bei einigen Krankenkassen kann der freiwillige DMP-Patient sogar eine Urlaubsreise gewinnen.
Quelle: Schreiben der BKK Berlin an Diabetes-Patienten vom Juni 2002.

Krankenkassen plündern Risikostrukturausgleich (RSA)

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die entscheidenden Verordnungen dieses Versuchs einer Gesundheitsreform geprägt. Dabei räumten sie sich das Recht ein, für jeden Versicherten, der sich "freiwillig" zu einem DMP meldet, Geld aus dem Risikostrukturausgleich zu genehmigen. Es geht um insgesamt mehrere Milliarden; Geld, das an anderer Stelle für die Behandlung von Patienten fehlt.
 
"Niemand sollte den Lockvogelangeboten einzelner Kassen auf den Leim gehen. ... Denn die Kassen sind nur scharf auf die DMP, um Geld aus dem RSA-Pool zu erhalten."
Quelle: Dr. Spies, 1. Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hessen, MMW-Fortschritt Medizin Nr. 27-28 / 2002.

Ärzteverbände verweigern "Bespitzelungsauftrag"

Viele Ärzteverbände, darunter die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und ärztliche Fach- und Berufsverbände wehren sich gegen die jetzige Form der Disease Management Programme. Sie sehen, dass dadurch ärztliche Schweigepflicht und Therapiefreiheit abgeschafft werden. Außerdem sei der zusätzliche bürokratische Aufwand der Datenerhebung nicht zumutbar. Dadurch ginge in der Praxis wertvolle Zeit verloren, in der Patienten behandelt werden könnten.
 
"Information für meine Patienten:
... der neu vorgeschriebene Zwang zur Preisgabe Ihrer Gesundheitsdaten (Arzt-Patienten-Geheimnis zwischen Ihnen und mir) ist nicht mit der Ärzteschaft ... abgestimmt. Diese Daten sollen umfangreich bei den Krankenkassen gesammelt und gespeichert werden. Damit beginnt ein für Sie und mich unüberschaubarer, elektronischer Datenfluss, auf den wir später keinen Einfluss mehr haben, zum Beispiel zur Verhinderung eines Missbrauches. ...
Ich rate Ihnen deshalb von der Einschreibung in ein solches Programm ab."
Quelle: Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Virchow-Bund.
 
"Die Vertragsärzte wollen nicht als Denunzianten gegenüber ihren Patienten dastehen ... Schon heute lässt sich anhand konkreter Vorgänge erkennen, dass sich die Krankenkassen bei Verfügbarkeit dieser Daten unmittelbar in die Patienten-Arzt-Beziehung einmischen und Wege der direkten Ansprache der Versicherten zum Zwecke der Datengewinnung beschreiten."
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahme zum Referentenentwurf einer 4. Verordnung zur Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung 11.06.2002

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15.08.2002
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