Prinzipien der Health On the Net Foundation.

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Rechtsverordnung zum Risikostrukturausgleich enthält keine Manipulationsbarrieren
Hamburg, 17. Juni 2002. Auf scharfe Kritik
der Techniker Krankenkasse (TK) stößt der Entwurf der Rechtsverordnung zum
Risikostrukturausgleich (RSA), zu dem das Bundesgesundheitsministerium heute
eine Anhörung durchführt.
"Es ist ein Unding, dass Milliarden umverteilt werden und es keinerlei
Kontroll- und Sanktionsmechanismen gibt", sagte Professor Dr. Norbert
Klusen, Vorsitzender des TK-Vorstandes. "Das ist eine Einladung zur
Manipulation."
Die TK fordert daher, in der Rechtsverordnung einen verbindlichen Mindestumfang
von Prüfungen und wirksame Sanktionen bei festgestellten Fehlern festzuschreiben.
Die bisherige Vorschrift, die lediglich eine Korrektur der tatsächlich
festgestellten Fehler vorsieht, habe sich als nicht ausreichend erwiesen.
"Die ermittelte Fehlerquote muss auf den Gesamtbestand der Versicherten
hochgerechnet werden, die an Disease-Management-Programmen teilnehmen",
forderte Klusen. Der Korrekturbetrag müsse den jeweiligen Kassen dann im
RSA-Jahresausgleich abgezogen werden. Nur so könne verhindert werden, dass eine
fehlerhafte Bestandsführung zu ungerechtfertigten finanziellen Vorteilen im
RSA führt.
Außerdem fordert die TK ein medizinisches Zweitmeinungsverfahren zur Bestätigung
der Diagnose und des Krankheitsstadiums als Basis für die Einschreibung in ein
Programm. Dies gelte insbesondere, weil sich bei einer nachträglichen Kontrolle
der RSA-Meldungen nicht mehr beurteilen lässt, wie der Gesundheitszustand des
Versicherten zum Zeitpunkt der Einschreibung war.
Die Notwendigkeit eines medizinischen Zweitgutachtens wurde bereits ausdrücklich
in dem Gutachten betont, das der RSA-Gesetzgebung zugrunde liegt. Auch im
Eckpunktepapier zur RSA-Reform, auf das sich die Spitzenverbände der Krankenkassen
und das Bundesgesundheitsministerium im April 2001 verständigt hatten, ist das
Zweitmeinungsverfahren explizit aufgeführt. "Es ist schon merkwürdig, dass
man sich daran nicht mehr erinnert oder erinnern will", sagte Klusen.
Die vollständige Stellungnahme der TK finden Sie unter:
Stellungnahme der Techniker
Krankenkasse.
Pressemitteilung: Techniker Krankenkasse (TK).
17.06.2002
Archiv 2002
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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