Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Versorgung chronisch Kranker folgt dem neuesten medizinischen Stand der Wissenschaft
Heute tritt, die am 15. August 2005 beschlossene
12. Risikostrukturausgleichs-Änderungsverordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung erfolgt die
erstmalige Überarbeitung und Aktualisierung der Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme
(Disease Management Programme, DMPs) - hier des DMP für Diabetes mellitus
Typ 2. Grundlage der Verordnung ist die Empfehlung des hierfür fachlich zuständigen Gemeinsamen
Bundesausschusses.
Die Anforderungen zur Ausgestaltung der Programme für Diabetes mellitus Typ 2 wurden in den
Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses - unter Beteiligung von externen Fachexperten aus
der ambulanten Versorgung, dem stationären Bereich und der Wissenschaft - entsprechend dem
aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand überarbeitet und aktualisiert. Beispielsweise wurden
insbesondere die Therapieziele präzisiert und die Empfehlungen zur medikamentösen Therapie aktualisiert.
Darüber hinaus wurden die Regelungen zu den koordinierenden Ärzten sowie die Überweisungsregelungen
den jeweils qualifizierten Fachärzten konkretisiert sowie die Teilnahmevoraussetzungen für die
Versicherten präzisiert.
Angesichts der Dynamik des medizinischen Fortschritts unterliegen die medizinischen Inhalte der
Versorgung chronisch Kranker einem permanenten Wandel. Deshalb hat der Gemeinsame Bundesausschuss seine
Verpflichtung gemäß § 28 b Abs. 2 der Risikostrukturausgleichsverordnung, die
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme regelmäßig zu überprüfen, erfüllt und die Vorgaben
für die DMPs entsprechend aktualisiert.
Durch die Aktualisierung der Anforderungen an die DMPs wird sichergestellt, dass die Behandlung der
Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 in den strukturierten Behandlungsprogrammen
auch weiterhin dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht. Die insgesamt bereits über
1,5 Millionen in die Programme für Diabetes mellitus Typ 2 eingeschriebenen Patientinnen und
Patienten können daher auch weiterhin von der in den Programmen geförderten Zusammenarbeit der Ärztinnen
und Ärzte, den verbesserten Behandlungsabläufen und einer qualitätsgesicherten, evidenzbasierten
Behandlung profitieren.
Ferner enthält die 12. RSA-ÄndV auch
- Regelungen zum Verfahren der elektronischen Datenübermittlung
im DMP ohne qualifizierte elektronische Signatur als Übergangslösung (z.B. durch gesonderte schriftliche
Bestätigung mittels sogenannter Begleitliste) und
- Vereinfachungen der Regelung der Ausschreibetatbestände beim
DMP Asthma bronchiale einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
Die Rechtsverordnung ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2005 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2005, S. 2457-2472 und
abrufbar von der Internetseite des BMGS (www.bmgs.bund.de # Gesetze und Verordnungen # zur
Gesetzlichen Krankenversicherung).
Aktuelle Daten Strukturierte Behandlungsprogramme/ Disease-Management-Programme (DMP)
Für sechs Krankheiten Diabetes mellitus Typ 2 und
1, Brustkrebs, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lungenerkrankung -
sind Zulassungsvoraussetzungen für DMPs in Rechtsverordnungen festgelegt. Die Bundesregierung hat mit
dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs vom 10. Dezember 2001 die Förderung
qualitätsgesicherter Behandlungsprogramme über den Risikostrukturausgleich eingeführt.
Es gibt derzeit 4.746 vom Bundesversicherungsamt zugelassene Programme (Stand 19. Juli 2005), davon
- 3.079 für Diabetes mellitus Typ 2,
- 1.412 für Brustkrebs und
- 255 für koronare Herzkrankheit.
Nach der Monatsstatistik der Krankenkassen waren im Juli 2005
insgesamt 1.662.885 Versicherte in (vom BVA) zugelassene strukturierte Behandlungsprogramme (DMP)
eingeschrieben, davon
- 1.586.993 Versicherte in die Programme für Diabetes mellitus Typ 2,
- 22.202 Versicherte in die Programme für Brustkrebs und
- 53.690 Versicherte in die Programme für koronare Herzerkrankheit
(Stand 18.8.2005).
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung (BMGS).
01.09.2005
Archiv 2005
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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