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BVMed legt den Parteien zur Bundestagswahl eine "Agenda für Innovationen in der Medizintechnologie" vor

Berlin. Um Innovationen zu fördern und das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu erhalten, hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, den politischen Parteien im Vorfeld der Neuwahl eine "Agenda für Innovationen in der Medizintechnologie" vorgelegt. Darin formuliert der BVMed konkrete Handlungsempfehlungen, die bei der Erarbeitung der Wahlprogramme berücksichtigt werden sollten.
 
Der BVMed plädiert unter anderem für mehr Versorgungsforschung, um die Gesamtkosten einer Therapie sowie die Vorteile für Patienten und Volkswirtschaft nachvollziehbar darstellen zu können. Weitere Vorschläge beziehen sich auf das neue Krankenhausentgeltsystem, das offen für neue Behandlungsmethoden sein muss, sowie auf die Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Technologiebewertung, die transparent und zügig abgeschlossen sowie europaweit angepasst werden müssen. Insgesamt sollten innovative Medizintechnologien stärker beachtet werden. "Der Einsatz von Medizintechnologien führt zu einer Verkürzung von Genesungszeiten sowie zu einer schnelleren Rückkehr an den Arbeitsplatz und bewirkt dadurch einen volkswirtschaftlichen Gewinn, der nicht vernachlässigt werden darf. Innovative Medizintechnologien sind eine Investition in das Leben und die Leistungsfähigkeit der Menschen", so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.
 
Die "Agenda für Innovationen in der Medizintechnologie" enthält bei den Handlungsempfehlungen folgende neun Punkte:
 
Bedeutung von Medizintechnologien
Innovative Medizintechnologien müssen im Gesundheitswesen stärker beachtet werden. Sie können dazu beitragen, dass unser Gesundheitswesen insgesamt effektiver wird. Der Einsatz von Medizintechnologien führt zu einer Verkürzung von Genesungszeiten sowie zu einer schnelleren Rückkehr an den Arbeitsplatz und bewirkt dadurch einen volkswirtschaftlichen Gewinn, der nicht vernachlässigt werden darf. Medizintechnologien dürfen deshalb nicht einseitig als Kostenfaktor abgewertet werden.
 
Gesundheitspolitik
Die Gesundheitspolitik muss Anreize für Innovationen geben. Ein wesentliches Ziel der Reform der Krankenversicherung muss es sein, den medizinischen Fortschritt und medizintechnische Innovationen allen Patienten, die sie benötigen, ohne Verzögerung zur Verfügung zu stellen. Zur Förderung des effizienteren Einsatzes der Medizintechnik wird die schnellere Aktualisierung der Leistungskataloge für die Erstattung medizintechnischer Leistungen und Produkte sowie deren Erstattungspreise empfohlen.
 
Kranke Menschen im Mittelpunkt
Das Bemühen um Rationalisierung im Gesundheitswesen darf nicht zu einer Rationierung führen, bei der kranken Menschen lebensnotwenige Therapien vorenthalten werden. Der kranke Mensch muss im Mittelpunkt stehen; auch und gerade vor dem Hintergrund der Ausgabensituation und einer geplanten Reform der Einnahmenseite der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Dazu ist es vor allem nötig, dass der Arzt therapeutische Entscheidungen treffen kann, die er allein aufgrund seiner medizinischen Ausbildung beurteilen kann.
 
Fallpauschalensystem
Das neue Krankenhausentgeltsystem muss offen für neue Behandlungsmethoden sein. Gefragt sind flexible und unbürokratische Lösungen zwischen den Vertragspartnern auf lokaler Ebene. Sofern die Budgetierung beendet wird, führt das System zu mehr Transparenz und leistungsbezogener Bezahlung, damit sich das Gesundheitssystem an den medizinischen Bedürfnissen der Menschen orientiert. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass innovative Therapieverfahren dort in den Kliniken eingesetzt werden, wo die notwendige Ausstattung vorhanden ist und eine medizinische Spitzenversorgung überhaupt geleistet werden kann. Diese Spezialisierung ist kosteneffizient und gesundheitspolitisch gewollt.
 
Technologiebewertung
Die Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Technologiebewertung müssen transparent und zügig abgeschlossen sowie europaweit harmonisiert werden. Die Industrie ist stärker in die Prozesse einzubeziehen, was z.B. durch eine Antrags-, Mitsprache- (fallbezogene Experteneinbeziehung) und Einspruchsmöglichkeit gesichert wäre. Die Entscheidung über die Kostenübernahme für Medizintechnologien durch die Gesetzliche Krankenversicherung muss schnell und transparent anhand definierter Kriterien gefällt werden.
 
Ambulantes Abrechnungssystem
Im ambulanten Bereich brauchen wir eine Reform des Abrechnungssystems, die eine sachgerechte versicherungstechnische Vergütung zulässt und die Sachkosten einer Behandlung entsprechend den tatsächlich entstehenden Kosten abbildet. Für innovative Verfahren sollten den Patienten im Rahmen ihrer Eigenverantwortung Wahloptionen ermöglicht werden.
 
Versorgungsforschung
Wir brauchen mehr Versorgungsforschung, um die Gesamtkosten einer Therapie sowie die Vorteile für Patienten und Volkswirtschaft nachvollziehbar darstellen zu können. Die Bewertung von neuen Verfahren muss ergebnisorientiert erfolgen. Die Selbstverwaltungsgremien müssen darauf hin transparent beraten und die Grundlage ihrer Entscheidung zur gesellschaftspolitischen Diskussion stellen.
 
Hilfsmittelbereich
Die Hilfsmittelversorgung darf auch künftig nicht eingeschränkt werden, einer Positivliste kann nicht zugestimmt werden. Anmeldevorgänge sind zu entbürokratisieren und Bearbeitungsverfahren zu beschleunigen. Die flächendeckende Hilfsmittelversorgung der Patienten und die bestehende Versorgungsqualität müssen, wie auch die Vielzahl der Leistungserbringer, langfristig gewährleistet sein. Bei der Erstellung von Qualitätsstandards muss der Sachverstand der Industrie- und Handelsunternehmen einbezogen werden.
 
Homecare
Homecare dient dem gesundheitspolitischen Ziel "ambulant vor stationär". Deshalb müssen für diesen wachsenden Versorgungsbereich adäquate Rahmenbedingungen geschaffen werden. Homecare erhöht die Lebensqualität der Patienten. Die kompetente, fachgerechte Anwendungsberatung bei der Krankenbehandlung muss stärker anerkannt werden.
 
In Deutschland sind aktuell ca. 1.200 Unternehmen mit rund 108.000 Personen in der Medizinprodukteindustrie tätig. Deutschland ist bei medizintechnischen Produkten mit einem Welthandelsanteil von knapp 15 Prozent nach wie vor zweitgrößter Exporteur hinter den USA, hat aber gegenüber 1991 (Anteil damals: 20,3 Prozent) fast sechs Prozentpunkte verloren. Mehr als die Hälfte ihres Umsatzes erzielen deutsche Medizintechnologie-Unternehmen mit Produkten, die weniger als drei Jahre alt sind. Der Forschungs- und Entwicklungsanteil am Produktionswert ist mehr als doppelt so hoch wie bei Industriewaren insgesamt.
 
Fazit des BVMed: "Jetzt müssen die politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die deutsche Medizintechnologie einen Spitzenplatz im internationalen Wettbewerb einnehmen kann. Deutschland darf durch hohe Innovationshemmnisse und langwierige Bewertungsverfahren nicht uneinholbar vom medizinischen Fortschritt abgekoppelt werden."
 
Die vollständige Agenda (fünf Seiten plus eine Seite Zusammenfassung) befindet sich im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen - Stellungnahmen).
 
Pressemitteilung: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).

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27.06.2005
Archiv 2005  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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