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Ulla Schmidt begrüßt Einigung zur Praxisgebühr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich auf ein Verfahren zum Einzug der Praxisgebühr bei säumigen Zahlern verständigt.
 
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat die Einigung der Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen begrüßt. "Die getroffene Entscheidung stellt einen gangbaren Weg dar und schafft Klarheit für alle Beteiligten. Ärzte und Kassen haben eine praktikable Lösung gefunden, die den Einzug der Forderung bei allen Nichtzahlern der Praxisgebühr gewährleistet", so Ulla Schmidt.
 
Die Ministerin verwies darauf, dass die Zahlungsmoral der Versicherten insgesamt gut sei. Über 99,8 Prozent der Versicherten haben im vergangenen Jahr beim ersten Arztkontakt die Praxisgebühr von 10 Euro bezahlt. D.h., in der überwiegenden Zahl der Fälle hat es beim Einzug der Praxisgebühr somit keine Probleme gegeben. Darüber hinaus hat die Praxisgebühr die beabsichtigte Steuerungsfunktion entfaltet.
 
Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatten das ursprüngliche Verfahren zum Einzug der Praxisgebühr in einem Schiedsverfahren vereinbart. Diese Regelung hatte sich teilweise als unpraktikabel erwiesen. Sie wird durch die heute getroffene Regelung abgelöst.
 
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).

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25.05.2005
Archiv 2005  -  Nachrichten zur Gesundheitspolitik
 

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