Prinzipien der Health On the Net Foundation.
![Link zu Browsereinstellungen für Sehbehinderte Link zu Browsereinstellungen für Sehbehinderte](../../../../_img/brille.gif)
|
|
Gesundheitliche Prävention für alle Bürgerinnen und Bürger
Der Deutsche Bundestag hat heute das Präventionsgesetz
beschlossen. Damit wird die Prävention neben der medizinischen Behandlung, Rehabilitation und
Pflege zur eigenständigen Säule in unserem Sozialsystem aufgebaut.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt betonte: "Mit den im Präventionsgesetz verankerten
Maßnahmen wollen wir die Gesundheit der Menschen in unserem Land nachhaltig verbessern. Wir
wollen vor allem jene Bevölkerungsgruppen motivieren, die bisher nur wenig unternehmen, um die
eigene Gesundheit zu stärken und um Krankheiten vorzubeugen. Ein wichtiges Ziel ist dabei,
geschlechtsbezogene und sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen abzubauen. Und damit
möglichst viele Menschen erreicht werden, muss Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld
verankert werden. Also in Kindergärten und Schulen, in den Betrieben oder im kommunalen Bereich.
Wir müssen Prävention als eine gemeinsame Aufgabe begreifen und an einem Strang ziehen. Das gilt
nicht nur für die Finanzierung, an der sich neben der gesetzlichen Krankenversicherung, die
180 Mio. Euro aufbringt, nun auch die gesetzliche Rentenversicherung mit
40 Mio. Euro, die gesetzliche Unfallversicherung mit 20 Mio. Euro und die
gesetzliche Pflegeversicherung mit 10 Mio. Euro beteiligen werden. Das betrifft auch
die einzelnen Leistungen der beteiligten Akteure, die in Zukunft verpflichtende Qualitätsstandards
erfüllen müssen und besser aufeinander abgestimmt werden."
Das Präventionsgesetz sieht folgende Leistungen vor:
- Die auf Bundesebene angesiedelte Stiftung Prävention
und Gesundheitsförderung wird von den vier Sozialversicherungszweigen Kranken-, Renten-, Unfall-
und Pflegeversicherung getragen. Die Stiftung wird Präventionsziele und Qualitätsstandards erarbeiten,
Aufklärungskampagnen und Modellprojekte durchführen. Dafür stehen jährlich 50 Mio. Euro
zur Verfügung.
- Die Aufgabe der Länder wird es sein, in Kindergärten,
Schulen, Betrieben, Sport vereinen oder Senioreneinrichtungen die Rahmenbedingungen so zu verändern
und zu gestalten, dass gesundheitliches Verhalten gefördert und Krankheiten vorgebeugt werden
kann. Für diese lebensweltbezogenen Leistungen (Settingansätze) stehen jährlich
100 Mio. Euro zur Verfügung.
- Die einzelnen Sozialversicherungen werden
individuelle Gesundheitsleistungen wie Rückenschulungen oder Ernährungskurse durchführen. Hierfür
stehen jährlich 100 Mio. Euro zur Verfügung.
Das neue Präventionssystem richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger. Auf der Grundlage der
Eigenverantwortung jedes und jeder Einzelnen stärken die Maßnahmen und Leistungen des Gesetzes
das Bewusstsein für einen verantwortlichen Umgang mit der eigenen Gesundheit. Dazu gehört das
eigene Verhalten ebenso wie die Gestaltung des Lebensumfelds. Auf diese Weise können alle von
gesundheitlicher Prävention profitieren: Es können Krankheiten vermieden bzw. früh erkannt und
damit frühzeitig behandelt werden. Bestehende Krankheiten können besser bewältigt werden und
Folgekrankheiten sowie Frühverrentung, Pflegebedürftigkeit und Behinderung können hinausgezögert
oder verhindert werden.
Damit schließt Deutschland auch zu den Ländern in Europa auf, die bereits gute Erfolge mit
gesundheitlicher Prävention erzielt haben.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier (als PDF-Datei mit
ca. 700 kb, Anm. d. Red.).
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung (BMGS).
22.04.2005
Archiv 2005
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
|
|