Prinzipien der Health On the Net Foundation.
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Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder "Patientensicherheit ist oberstes Gebot"
Anlässlich des ersten deutschen Kongresses für
Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie in Saarbrücken, erklärte der Staatssekretär im
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Dr. Klaus Theo Schröder:
"Oberster Grundsatz verantwortlicher Politik muss es sein, die Arzneimittelsicherheit immer
über Partikularinteressen zu stellen. Für die Bundesregierung ist diese Leitlinie eine
unverrückbare Richtschnur ihrer Politik.
Die Organisation von Arzneimittelsicherheit ist ein komplexer Prozess. Er umfasst die Entwicklung
und Zulassung von Arzneimitteln, ihre Herstellung, Lagerung und Ausgabe ebenso wie die Verordnung,
Anwendung, ständige Risikoüberwachung und Kontrolle des Arzneimittelverkehrs.
Arzneimittelsicherheit erfordert das Zusammenwirken von Politik, Wissenschaft, pharmazeutischer
Industrie, Gesundheitsberufen und - nicht zuletzt - den Patientinnen und Patienten."
Laut Statistik wird bei jedem Arztbesuch ein Rezept ausgestellt, etwa 1,7 Milliarden Packungen
Arzneimittel werden pro Jahr in Deutschland verbraucht. Wissenschaftliche Studien rechtfertigen
die Vermutung, dass zwischen dreißig und siebzig Prozent der unerwünschten Arzneimittelwirkungen
vermieden werden könnten. Experten schätzen, dass Nebenwirkungen für drei bis sechs Prozent aller
stationären Aufnahmen im Krankenhaus verantwortlich sind. Dies führe allein in Deutschland im
internistischen Bereich jährlich zu rund 90.000 Krankenhausaufnahmen.
Dr. Klaus Theo Schröder: "Die Patientensicherheit ist oberstes Gebot. Mit der Errichtung der
Deutschen Arzneimittelagentur (DAMA) wird die Arzneimittelsicherheit noch einmal gestärkt.
Arzneimittel werden auch weiterhin nur für den Verkehr zugelassen, wenn ihre Wirksamkeit,
Unbedenklichkeit und reproduzierbare Qualität wissenschaftlich belegt sind. Zudem wird es
laufend eine Nutzen-Risiko-Bewertung von in den Markt eingeführten Arzneimitteln geben. Dazu soll
unter dem Dach der DAMA eine Bundesstelle für Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) eingerichtet
werden. Eine mit Wissenschaftlern besetzte Pharmakovigilanzkommission wird sie beraten. Damit wird
rechtlich ein Maß an Unabhängigkeit verankert, wie es bislang für das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte so nicht gegeben war.
Arzneimittelsicherheit ist kein Selbstzweck, sondern muss bei der Arzneimittelanwendung dazu führen,
dass Nutzen und Risiko beim einzelnen Patienten in einem günstigen Verhältnis stehen. Erfahrungen
in anderen Ländern und Einzelbeispiele in Deutschland zeigen, dass dies durchaus möglich ist. Der
Handlungsrahmen, über Einzelfälle hinaus auch in Deutschland die Arzneimitteltherapiesicherheit in
der Fläche zu verbessern, wird breiter.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte wird derzeit ein Instrument entwickelt, das unter anderem
auch die Arzneimittelsicherheit auf ein qualitativ höheres Niveau führen wird. Denn die
elektronische Gesundheitskarte ermöglicht es den Ärztinnen und Ärzten, bei der Behandlung jedes
einzelnen Patienten über medikationsrelevante Parameter präziser informiert zu sein, als das
heute häufig Realität ist. Sie bietet darüber hinaus wesentliche Voraussetzungen, um die
elektronische Verordnungsunterstützung als Hilfestellung für den Arzt oder die Ärztin zu etablieren,
wodurch Medikationsfehler drastisch reduziert werden könnten."
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung (BMGS).
19.04.2005
Archiv 2005
- Nachrichten zur Gesundheitspolitik
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